Steuererklärung für Rentner
Wer Rente bezieht, kann sich bei der Steuererklärung von der VLH helfen lassen und so ganz entspannt das optimale Steuerergebnis rausholen.
Wir sichern Rentnerinnen und Rentner alle Steuervorteile, die ihnen zustehen.
Jetzt Steuererklärung machen lassen
Häufige Fragen zur Rentensteuer
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Rentner/innen müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag von aktuell 11.604 Euro für Alleinstehende und 23.208 Euro für Verheiratete übersteigt. Den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente erfahren Sie am einfachsten über Ihre Rentenbezugsmitteilung. Diese müssen Sie bei Deutschen Rentenversicherung beantragen.
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Wenn Rentner/innen keine Steuererklärung abgeben, obwohl sie dazu verpflichtet sind, dann bekommen Sie Post vom Finanzamt und müssen mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspäteten Monat. Regieren sie auf den Brief vom Finanzamt nicht, kann es sogar zu einem Zwangsgeld kommen.
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Der steuerpflichtige Teil der Rente hängt vom Rentenbeginn ab. Bei Rentenbeginn im Jahr 2024 sind beispielsweise 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Der restliche Teil, der sogenannte Rentenfreibetrag, bleibt steuerfrei. Wichtig: Der einmal für Sie ermittelte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren unverändert – auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt.
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Neben allen Renten, die sie eventuell bekommen (Altersrente, Witwenrente, Betriebsrente, privater Rente oder Renten aus dem Ausland), müssen Rentner/innen auch alle weiteren Einkünfte wie Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung in die Steuererklärung eintragen. Gehen Sie einem Minijob nach, wird dieser in der Regel pauschal von Ihrem Arbeitgeber versteuert und muss nicht mehr in Ihrer Steuererklärung erwähnt werden.
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Für Rentner/innen gelten dieselben Absetzungsmöglichkeiten wie für alle anderen Steuerzahler/innen. Das heißt: Sonderausgaben, wie Versicherungsbeiträge oder Spenden, können Sie in die Steuererklärung eintragen, ebenso Krankheitskosten, Handwerkerleistungen oder die Kosten für die Haushaltshilfe - wenn Sie diese selbst bezahlt haben. Sogar Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Rente entstehen, dürfen Sie geltend machen. Werden keine Werbungskosten angegeben, wird ein Pauschbetrag von 102 Euro für Werbungskosten anerkannt.
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Wenn Sie als Rentner/in über 64 Jahre alt sind und sich über die Renten und Pensionen hinaus etwas dazu verdienen oder Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung haben, können Sie den sogenannten Altersentlastungsbetrag nutzen. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Geburtsjahr und liegt 2024 bei 13,6 Prozent der begünstigten Einkünfte, maximal aber bei einem Höchstbetrag von 646 Euro.
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Das Online-Portal ELSTER bietet mit “einfachELSTER” einen Service speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre, ihre Einkommensteuererklärung einfach und schnell abzugeben. Elektronische Bescheinigungen wie zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilung liegt dem Finanzamt vor und wird automatisch berücksichtigt. Sie müssen diese daher nicht eintragen. Rentner/innen benötigen zur Registrierung ihre steuerliche Identifikationsnummer, Geburtsdatum, eine inländische Meldeadresse und eine inländische Kontoverbindung.
Wer zusätzliche Einkünfte zum Beispiel aus Vermietung oder einem Gewerbe hat, kann die vereinfachte Steuererklärung für Rentner/innen nicht nutzen.
Wussten Sie, dass
Rentnerinnen und Rentner bei Vorlage des Rentenausweises und des VLH-Rentnergutscheins keine Aufnahmegebühr bei uns zahlen?
Steuern machen mit der VLH
Ihre Vorteile mit der VLH
Sicherheit
Ihre Einkommensteuererklärung wird von Steuerexpertinnen und -experten erstellt und geprüft.
Persönliche Beratung
Bei Fragen zur Einkommensteuer ist Ihre VLH-Beratungsstelle für Sie da – ohne Zusatzkosten.
Zeit sparen
Gönnen Sie sich mehr Zeit für schönere Dinge – wir kümmern uns um Ihre Steuererklärung.
Das sagen die Mitglieder der VLH
Daher werden die VLH-Mitglieder von uns regelmäßig um ihre Meinung gebeten.
Was Rentner bei der Steuererklärung beachten müssen:
Nicht jede Rentnerin und jeder Rentner muss eine Steuererklärung abgeben, aber wenn im Juli die Renten erhöht werden, könnten Sie dazu gehören. Steigt der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente nämlich über den Grundfreibetrag, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dafür müssen Sie nicht nur Ihren Rentenfreibetrag kennen, sondern auch alle absetzbaren Kosten. Denn nur, weil Sie nun eine Steuererklärung abgeben müssen, heißt das nicht, dass Sie auch Steuern nachzahlen werden. Mit zum Beispiel Krankheitskosten, Ausgaben für die Haushaltshilfe, Handwerkerrechnungen und Spenden, können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren.
Noch komplizierter wird es, wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen, nebenbei weiterarbeiten, hohe Kapitalerträge haben oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erhalten. In diesen Fällen können Sie nicht mehr die vereinfache Steuererklärung für Renten und Pensionen nutzen, sondern müssen eine normale Steuererklärung abgeben. Ein sicherer Umgang mit den Anlagen R, R-AV / bAV, R-AUS, KAP und V ist hier von Vorteil und garantiert, dass Sie keine Einnahmen und Ausgaben vergessen. Und wenn Sie über 64 Jahre alt sind, sollten Sie den Altersentlastungsbetrag nutzen, um kein Geld zu verschenken.
Alternativ lassen Sie sich bei Ihrer Steuererklärung unterstützen. Unsere VLH-Berater/innen sind Profis in Sachen Einkommensteuer für Rentner/innen und sichern Ihnen alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich mit einem sicheren Gefühl um wichtigere Dinge kümmern. Finden Sie jetzt eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe!