Steuererklärung für Rentner

Steuererklärung für Rentner

Wer Rente bezieht, kann sich bei der Steuererklärung von der VLH helfen lassen und so ganz entspannt das optimale Steuerergebnis rausholen. 
Wir sichern Rentnerinnen und Rentner alle Steuervorteile, die ihnen zustehen.

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Häufige Fragen zur Rentensteuer

  • Wann muss ich als Rentner/in eine Steuererklärung abgeben?

    Rentner/innen müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag von aktuell 11.604 Euro für Alleinstehende und 23.208 Euro für Verheiratete übersteigt. Den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente erfahren Sie am einfachsten über Ihre Rentenbezugsmitteilung. Diese müssen Sie bei Deutschen Rentenversicherung beantragen.

  • Was passiert, wenn Rentner/innen keine Steuererklärung abgeben?

    Wenn Rentner/innen keine Steuererklärung abgeben, obwohl sie dazu verpflichtet sind, dann bekommen Sie Post vom Finanzamt und müssen mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro verspäteten Monat. Regieren sie auf den Brief vom Finanzamt nicht, kann es sogar zu einem Zwangsgeld kommen.

  • Wie berechnet sich der steuerpflichtige Teil der Rente?

    Der steuerpflichtige Teil der Rente hängt vom Rentenbeginn ab. Bei Rentenbeginn im Jahr 2024 sind beispielsweise 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Der restliche Teil, der sogenannte Rentenfreibetrag, bleibt steuerfrei​. Wichtig: Der einmal für Sie ermittelte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren unverändert – auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt.

  • Welche Einkünfte müssen Rentner/innen in der Steuererklärung angeben?

    Neben allen Renten, die sie eventuell bekommen (Altersrente, Witwenrente, Betriebsrente, privater Rente oder Renten aus dem Ausland), müssen Rentner/innen auch alle weiteren Einkünfte wie Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung in die Steuererklärung eintragen. Gehen Sie einem Minijob nach, wird dieser in der Regel pauschal von Ihrem Arbeitgeber versteuert und muss nicht mehr in Ihrer Steuererklärung erwähnt werden.

  • Welche Kosten und Sonderausgaben können Rentner/innen absetzen?

    Für Rentner/innen gelten dieselben Absetzungsmöglichkeiten wie für alle anderen Steuerzahler/innen. Das heißt: Sonderausgaben, wie Versicherungsbeiträge oder Spenden, können Sie in die Steuererklärung eintragen, ebenso Krankheitskosten, Handwerkerleistungen oder die Kosten für die Haushaltshilfe - wenn Sie diese selbst bezahlt haben. Sogar Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Rente entstehen, dürfen Sie geltend machen. Werden keine Werbungskosten angegeben, wird ein Pauschbetrag von 102 Euro für Werbungskosten anerkannt.

  • Wie wirkt sich der Altersentlastungsbetrag aus?

    Wenn Sie als Rentner/in über 64 Jahre alt sind und sich über die Renten und Pensionen hinaus etwas dazu verdienen oder Einkünfte aus Kapitalerträgen oder Vermietung haben, können Sie den sogenannten Altersentlastungsbetrag nutzen. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Geburtsjahr und liegt 2024 bei 13,6 Prozent der begünstigten Einkünfte, maximal aber bei einem Höchstbetrag von 646 Euro.

  • Wie funktioniert die vereinfachte Steuererklärung für Rentner/innen?

    Das Online-Portal ELSTER bietet mit “einfachELSTER” einen Service speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre, ihre Einkommensteuererklärung einfach und schnell abzugeben. Elektronische Bescheinigungen wie zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilung liegt dem Finanzamt vor und wird automatisch berücksichtigt. Sie müssen diese daher nicht eintragen. Rentner/innen benötigen zur Registrierung ihre steuerliche Identifikationsnummer, Geburtsdatum, eine inländische Meldeadresse und eine inländische Kontoverbindung.

    Wer zusätzliche Einkünfte zum Beispiel aus Vermietung oder einem Gewerbe hat, kann die vereinfachte Steuererklärung für Rentner/innen nicht nutzen.

Wussten Sie, dass

Rentnerinnen und Rentner bei Vorlage des Rentenausweises und des VLH-Rentnergutscheins keine Aufnahmegebühr bei uns zahlen?

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Ihre Einkommensteuererklärung wird von Steuerexpertinnen und -experten erstellt und geprüft.

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Bei Fragen zur Einkommensteuer ist Ihre VLH-Beratungsstelle für Sie da – ohne Zusatzkosten.

Zeit sparen

Gönnen Sie sich mehr Zeit für schönere Dinge – wir kümmern uns um Ihre Steuererklärung.

Das sagen die Mitglieder der VLH

Die Zufriedenheit unserer Mitglieder ist für uns besonders wichtig und wir möchten uns stetig verbessern.
Daher werden die VLH-Mitglieder von uns regelmäßig um ihre Meinung gebeten.
4,5 von 5 Sternen
(66.984 Bewertungen)
1 /
Quote Icon Start Die Zusammenarbeit mit unserer Beratungsstelle ist nicht nur sehr gut, sondern vorzüglich. Die Hinweise zu den Belegen werden fokussiert gegeben, die Wege sind kurz und die steuerrechtlichen Besprechungen unkompliziert und verständlich. Selbst die Vorberechnungen sind punktgenau. Quote Icon End
J. Münzberg
Quote Icon Start Wir sind einfach dankbar und zufrieden mit der VLH! Quote Icon End
L. Neumann
Quote Icon Start Unsere Beratungsstelle ist spitze, ich kann mir nicht vorstellen, dass es besser geht ! Quote Icon End
K. P. Walkenbach
Quote Icon Start Ich bin mehr als zufrieden. Schnelle Hilfe, sehr kompetent und nettes Auftreten! Bin in guten Händen und kann die VLH nur weiter empfehlen! 5 von 5 Sternen. Quote Icon End
B. Ludwig
Quote Icon Start Ich fühle mich bei dem Thema Steuer sehr gut aufgehoben. Ich kann es nur jedem empfehlen, der auf der Suche nach einer kompetenten, persönlichen und preiswerten Steuerberatung ist. Quote Icon End
Kristian G.
Quote Icon Start Ich werde von meiner VLH-Beraterin gut betreut. Ich habe hier nur positive Erfahrungen gemacht! Quote Icon End
C. Federico
Quote Icon Start Ich werde von der VLH gut beraten und das war die beste Entscheidung überhaupt. Meine Beraterin ist kompetent, freundlich und immer unterstützend. Ich habe sie bereits mehrfach weiter empfohlen. Weiter so! Quote Icon End
S. Wolff
Quote Icon Start Die exzellente Beratung und Betreuung sowie die rasche Bearbeitung sind schlichtweg überzeugend. Quote Icon End
G. Koob
Quote Icon Start Wie in jedem Jahr fühle ich mich bestens vertreten - zuverlässig, freundlich und sehr kompetent. Ich freue mich sehr auf diese kompetente Hilfe der VLH aufmerksam gemacht worden zu sein und werde die Hilfe im kommenden Jahr unbedingt wieder in Anspruch nehmen. Quote Icon End
M. Köck

Was Rentner bei der Steuererklärung beachten müssen:

Nicht jede Rentnerin und jeder Rentner muss eine Steuererklärung abgeben, aber wenn im Juli die Renten erhöht werden, könnten Sie dazu gehören. Steigt der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente nämlich über den Grundfreibetrag, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dafür müssen Sie nicht nur Ihren Rentenfreibetrag kennen, sondern auch alle absetzbaren Kosten. Denn nur, weil Sie nun eine Steuererklärung abgeben müssen, heißt das nicht, dass Sie auch Steuern nachzahlen werden. Mit zum Beispiel Krankheitskosten, Ausgaben für die Haushaltshilfe, Handwerkerrechnungen und Spenden, können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren. 

Noch komplizierter wird es, wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen, nebenbei weiterarbeiten, hohe Kapitalerträge haben oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erhalten. In diesen Fällen können Sie nicht mehr die vereinfache Steuererklärung für Renten und Pensionen nutzen, sondern müssen eine normale Steuererklärung abgeben. Ein sicherer Umgang mit den Anlagen R, R-AV / bAV, R-AUS, KAP und V ist hier von Vorteil und garantiert, dass Sie keine Einnahmen und Ausgaben vergessen. Und wenn Sie über 64 Jahre alt sind, sollten Sie den Altersentlastungsbetrag nutzen, um kein Geld zu verschenken. 

Alternativ lassen Sie sich bei Ihrer Steuererklärung unterstützen. Unsere VLH-Berater/innen sind Profis in Sachen Einkommensteuer für Rentner/innen und sichern Ihnen alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich mit einem sicheren Gefühl um wichtigere Dinge kümmern. Finden Sie jetzt eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe!

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