Steuererklärung für Studenten

Steuererklärung für Studierende

Auch Studentinnen und Studenten können eine Steuererklärung abgeben, in manchen Fällen müssen sie das sogar. 
Dabei können sie sich von der VLH helfen lassen und so das optimale Steuerergebnis rausholen. Wir sichern Studierenden alle Steuervorteile, die ihnen zustehen.

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Häufige Fragen zur Steuererklärung für Studierende

  • Wann muss ich als Studentin oder Student eine Steuererklärung abgeben?

    Eine Steuererklärung wird für Studierende fällig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte wegen einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit, wegen Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Dieser beträgt 11.604 Euro für das Jahr 2024. Ebenfalls eine Steuererklärung abgeben müssen Studierende beispielsweise, wenn sie im betreffenden Kalenderjahr gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn oder Gehalt bezogen haben.

  • Lohnt sich als Studentin oder Student eine freiwillige Steuererklärung?

    Eine freiwillige Steuererklärung ist für Studierende möglich und kann sich lohnen. Denn auch sie können unter bestimmten Voraussetzungen zahlreiche Kosten von der Steuer absetzen.

  • Welche Kosten kann ich als Studentin oder Student von der Steuer absetzen?

    Kosten eines Erststudiums können bis zu 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Ist es ein Zweitstudium - das betrifft zum Beispiel Masterstudiengänge oder auch Studierende mit einer zuvor abgeschlossenen Berufsausbildung -, können zahlreiche Ausgaben in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Beispiele können sein Miet- und Fahrtkosten, Studiengebühren, Arbeitsmittel, Zinsen für ein Studentendarlehen sowie Kosten im Zusammenhang mit einem Auslandssemester oder Auslandspraktikum.

  • Muss ich BAföG oder Unterhaltszahlungen der Eltern versteuern?

    Sowohl BAföG-Leistungen als auch Unterhaltszahlungen der Eltern sind in der Regel nicht steuerpflichtig. Und wer BAföG oder Unterhalt bezieht, muss allein wegen dieser Leistungen noch keine Steuererklärung abgeben.

  • Muss ich Steuern auf einen Nebenjob oder Studentenjob zahlen?

    Solange es sich um lediglich einen geringfügige Beschäftigung bei einem oder einer Arbeitgebenden handelt, werden dafür keine Steuern fällig. Aber Studierende, die in einem Kalenderjahr gleichzeitig von mehreren Arbeitgebenden Lohn oder Gehalt bezogen haben, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und müssen dann unter Umständen auch Steuern zahlen. Allerdings können sie dann auch verschiedene Ausgaben steuerlich geltend machen, dabei können sich auch Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung steuermindernd auswirken.

  • Welches Finanzamt ist zuständig: das an meinem Wohnort oder am Ort der Uni?

    Zuständig ist das Finanzamt in der Stadt oder dem Landkreis, in der oder dem Studierende ihren Hauptwohnsitz haben – auch wenn die Uni in einer anderen Stadt oder sogar in einem anderen Bundesland liegt.

Wusstest du, dass

du Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten für vorgeschriebene Studienreisen, Exkursionen und Praktika oder Ausgaben, wenn du anderweitig aufgrund deiner Ausbildung länger von zu Hause weg bist, von der Steuerabsetzten kannst?

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Das sagen die Mitglieder der VLH

Die Zufriedenheit unserer Mitglieder ist für uns besonders wichtig und wir möchten uns stetig verbessern.
Daher werden die VLH-Mitglieder von uns regelmäßig um ihre Meinung gebeten.
4,5 von 5 Sternen
(66.984 Bewertungen)
1 /
Quote Icon Start Die Zusammenarbeit mit unserer Beratungsstelle ist nicht nur sehr gut, sondern vorzüglich. Die Hinweise zu den Belegen werden fokussiert gegeben, die Wege sind kurz und die steuerrechtlichen Besprechungen unkompliziert und verständlich. Selbst die Vorberechnungen sind punktgenau. Quote Icon End
J. Münzberg
Quote Icon Start Wir sind einfach dankbar und zufrieden mit der VLH! Quote Icon End
L. Neumann
Quote Icon Start Unsere Beratungsstelle ist spitze, ich kann mir nicht vorstellen, dass es besser geht ! Quote Icon End
K. P. Walkenbach
Quote Icon Start Ich bin mehr als zufrieden. Schnelle Hilfe, sehr kompetent und nettes Auftreten! Bin in guten Händen und kann die VLH nur weiter empfehlen! 5 von 5 Sternen. Quote Icon End
B. Ludwig
Quote Icon Start Ich fühle mich bei dem Thema Steuer sehr gut aufgehoben. Ich kann es nur jedem empfehlen, der auf der Suche nach einer kompetenten, persönlichen und preiswerten Steuerberatung ist. Quote Icon End
Kristian G.
Quote Icon Start Ich werde von meiner VLH-Beraterin gut betreut. Ich habe hier nur positive Erfahrungen gemacht! Quote Icon End
C. Federico
Quote Icon Start Ich werde von der VLH gut beraten und das war die beste Entscheidung überhaupt. Meine Beraterin ist kompetent, freundlich und immer unterstützend. Ich habe sie bereits mehrfach weiter empfohlen. Weiter so! Quote Icon End
S. Wolff
Quote Icon Start Die exzellente Beratung und Betreuung sowie die rasche Bearbeitung sind schlichtweg überzeugend. Quote Icon End
G. Koob
Quote Icon Start Wie in jedem Jahr fühle ich mich bestens vertreten - zuverlässig, freundlich und sehr kompetent. Ich freue mich sehr auf diese kompetente Hilfe der VLH aufmerksam gemacht worden zu sein und werde die Hilfe im kommenden Jahr unbedingt wieder in Anspruch nehmen. Quote Icon End
M. Köck

Was Studierende bei der Steuererklärung beachten sollten:

Eine Steuererklärung kann sich für Studentinnen und Studenten lohnen. Dafür ist es aber ganz wichtig, auch tatsächlich alle Steuervorteile auszunutzen, die Studierenden zustehen. Bei der VLH wird deine Einkommensteuererklärung von Steuerexpertinnen und -experten gemacht, und das zu einem fairen Beitrag. Eine persönliche VLH-Beratungsstelle ist immer in deiner Nähe, du kannst deine Steuererklärung aber auch ganz einfach digital erledigen. Dank der VLH bleibt dir mehr Zeit für wichtige Dinge – zum Beispiel für dein Studium.

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