Steuer ABC

183-Tage-Regelung: Was ist das?

01.07.2024
Wer weniger als 183 Tage für ein deutsches Unternehmen in einem anderen Staat arbeitet, sollte diese Steuer-Regel kennen.

Die sogenannte 183-Tage-Regelung ist für alle Arbeitnehmer/innen wichtig, die für ein paar Monate im Ausland arbeiten und eine/n deutsche/n Arbeitgeber/in haben. Sie besagt, dass Arbeitnehmer/innen, die nicht länger als 183 Tage in einem anderen Staat arbeiten und ihren Arbeitslohn von Deutschland aus erhalten – also nicht von einer Betriebsstätte des Unternehmens im Tätigkeitsstaat – weiterhin in nur Deutschland steuerpflichtig sind. Die 183-Tage-Regelung greift allerdings nur, wenn alle diese Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. 

Umgekehrt darf der deutsche Fiskus nach der 183-Tage-Regelung den Lohn eines ausländischen Arbeitnehmers oder einer ausländischen Arbeitnehmerin nicht besteuern, wenn er oder sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht mehr als 183 Tage in Deutschland aufhält und der Lohn von einem Arbeitgeber oder einer Arbeitgeberin gezahlt wird, der bzw. die nicht in Deutschland ansässig ist und hier auch keine Betriebsstätte hat.

ÜBRIGENS:

Grundsätzlich gilt, dass der Lohn immer in dem Land versteuert wird, wo man arbeiten. Auch dann, wenn man in einem anderen Land seinen Wohnsitz hat. Die 183-Tage-Regelung ist eine Ausnahme davon und wird daher extra in sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.

Wie werden die 183 Tage errechnet?

Als Tage des Aufenthalts gelten in der Regel sowohl Ankunfts- und Abreisetag sowie alle Wochenenden und Feiertage. Ebenso werden alle Urlaubstage, die unmittelbar vor, während und nach der Tätigkeit im Tätigkeitsstaat verbracht werden, mitgezählt.

Der Zeitraum für die Berechnung der 183 Tage kann sich je nach Doppelbesteuerungsabkommen auf das Kalenderjahr beziehen oder auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Steuerjahr oder auf einen variablen Zeitraum von 12 Monaten.

Ein Beispiel: Andreas war vom 1. Januar 2023 bis 20. August 2023 für seinen deutschen Arbeitgeber in Großbritannien tätig. Das Steuerjahr beginnt laut Abkommen in diesem Staat am 6. April. Dadurch hält sich Andreas nicht länger als 183 Tage im Tätigkeitsland auf, da die Aufenthaltstage für jedes Steuerjahr getrennt ermittelt werden. 

Gilt die 183-Tage-Regelung auch für Pendler?

Für Grenzgänger/innen, die täglich oder wöchentlich von Deutschland nach Frankreich, Österreich oder in die Schweiz fahren, um dort zu arbeiten, gilt die 183-Tage-Regelung nicht. Mehr dazu und weitere steuerliche Besonderheiten erfahren Sie in unseren entsprechenden Artikeln:

Zu kompliziert?

Da die 183-Tage-Regelung recht kompliziert ist, sollten Sie sich an jemanden wenden, der oder die sich damit auskennt. Einige VLH-Berater/innen haben sich auf dieses Thema spezialisiert. Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe:

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