Steuer ABC

Beitragsbemessungsgrenze: Was ist das?

08.01.2025
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Einkommensgrenze. Was das genau bedeutet und was die Versicherungspflichtgrenze damit zu tun hat, erklären wir hier.

Grundsätzlich müssen alle Arbeitnehmende von ihrem Bruttogehalt Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen. Dazu gehören neben der Krankenversicherung auch die Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie die Rentenversicherung. In der Regel teilen sich Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in die Beiträge. Wie das genau funktioniert, erklären wir in unserem Artikel Das wird Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen.

Wie hoch sind die Beiträge und wann kommt die Beitragsbemessungsgrenze ins Spiel?

Je mehr Sie verdienen, desto höher ist Ihr Beitrag. Wir zeigen Ihnen das am Beispiel der Rentenversicherung: Der Rentenbeitragssatz liegt 2025, wie auch 2024 und 2023, bei 18,6 Prozent. Sie und Ihr/e Arbeitgeber/in zahlen den Rentenbeitrag jeweils zur Hälfte, also 9,3 Prozent. Die Rechnung sieht also wie folgt aus:

  • Wenn Sie 2.000 Euro brutto verdienen, zahlen Sie 186 Euro monatlich in die Rentenkasse.
  • Wenn Sie 3.500 Euro brutto verdienen, zahlen Sie 325,50 Euro monatlich in die Rentenkasse.

Sie sehen: Steigt Ihr Bruttogehalt, steigen auch Ihre Beiträge zur Sozialversicherung. Aber nur bis zu einem bestimmten Punkt. Die Beiträge erhöhen sich nur bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die Beiträge zur Sozialversicherung. Überschreitet das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze, steigen die Beiträge also nicht weiter an, sondern bleiben konstant. Gutverdiener/innen zahlen also nur bis zu einem Höchstbetrag.

  • 2025: Wenn Sie 8.050 Euro brutto verdienen, zahlen Sie 748,65 Euro monatlich in die Rentenkasse.
  • 2025: Wenn Sie 18.050 Euro brutto verdienen, zahlen Sie ebenfalls 748,65 Euro monatlich in die Rentenkasse. Sie haben die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung überschritten, Ihre Beiträge sind gedeckelt.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Es gibt zwei unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2025 erstmals einheitlich (Ost- und Westdeutschland) bei 8.050 Euro monatlich. Der Jahreswert West ist aktuell 96.600 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2025 bei 5.512,50 Euro monatlich beziehungsweise bei 66.150 Euro jährlich. 

Wird die Beitragsbemessungsgrenze regelmäßig erhöht?

Ja, die Bundesregierung legt die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr neu fest. So hat sich beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung in den vergangenen Jahren entwickelt:

Beitragsbemessungsgrenze
pro Jahr
monatlich
 
jährlich
 
WestOstWestOst
2025

8.050 Euro

96.600 Euro

20247.550 Euro7.450 Euro90.600 Euro89.400 Euro
20237.300 Euro7.100 Euro87.600 Euro85.200 Euro
20227.050 Euro6.750 Euro84.600 Euro81.000 Euro
20217.100 Euro6.700 Euro85.200 Euro80.400 Euro
20206.900 Euro6.450 Euro82.800 Euro77.400 Euro
20196.700 Euro6.150 Euro80.400 Euro73.800 Euro
20186.500 Euro5.800 Euro78.000 Euro69.600 Euro
20176.350 Euro5.700 Euro76.200 Euro68.400 Euro
20166.200 Euro5.400 Euro74.400 Euro64.800 Euro
20156.050 Euro 5.200 Euro72.600 Euro62.400 Euro

Und was ist die Versicherungspflichtgrenze?

In der Regel ist man als Arbeitnehmer/in in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wer in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, muss ein Mindesteinkommen überschreiten. Diese Grenze nennt man Versicherungspflichtgrenze. Sie liegt 2025 bei 6.150 Euro pro Monat. Wer also 73.800 Euro oder mehr im Jahr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln, weil er die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Die Versicherungspflichtgrenze wird übrigens auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, genannt.

Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze spielt, steuerlich gesehen, eine wichtige Rolle in der betrieblichen Altersvorsorge. Der Staat fördert die Vorsorge für das Alter und richtet sich dabei nach der Beitragsbemessungsgrenze. Denn Einzahlungen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Dazu kommen weitere vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, die allerdings nur steuerfrei sind.  

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