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Einkommensteuer einfach erklärt

20.09.2024
Wer sie zahlen muss, wie sie berechnet wird und warum eine Steuererklärung die Steuerlast senken kann.

Die Einkommensteuer (ESt) ist eine Steuer auf Ihr Einkommen, also zum Beispiel auf Ihren Lohn, Ihre Rente oder Mieteinkünfte. Sie ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Mit der Einkommensteuer finanziert der Staat unter anderem Sozialleistungen, Straßen, Schulen, Krankenhäuser und die Polizei.

In Deutschland gilt bei der Einkommensteuer: Wer wenig verdient, muss nur einen niedrigen Prozentsatz des Einkommens als Steuern zahlen. Wenn Sie mehr verdienen, steigt dieser Prozentsatz an. Das Prinzip nennt sich Steuerprogression

Einkommensteuer mit dem Einkommensteuerrechner ausrechnen

Wenn Sie Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen kennen, können Sie Ihre voraussichtliche Einkommensteuer 2024 ganz einfach mit unserem Rechner ausrechnen:


Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Einkommensteuerrechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Einkommensteuerrechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php

ÜBRIGENS:

Wie viel Kirchensteuer sie zahlen müssen, hängt dabei von Ihrem Bundesland ab. In unserem verlinkten Artikel gibt es dazu eine Tabelle.

Einkommensteuertabelle oder Einkommensteuerrechner?

Grundsätzlich gibt es zwei Einkommensteuertabellen beziehungsweise Einkommensteuertarife: 

  1. Die Grundtabelle 
  2. Die Splittingtabelle (Ehegattensplitting)

Diese Steuertabellen sind Hilfsmittel, um einen Überblick zu erhalten und Ihre Steuerlast einschätzen zu können. Allerdings gibt es schon seit Jahren keine offiziellen Einkommensteuertabellen mehr. Der Grund: Auf jedes zu versteuernde Einkommen wird immer der Tarif über eine Formel gerechnet. Das ist viel einfacher und genauer als eine Zahl aus einer Tabelle abzulesen. Und genau das macht auch der Einkommensteuerrechner:

EinkommenFormelSteuersatz
1 Euro bis 11.604 EuroESt = 00 Prozent
11.605 bis 17.005 EuroESt = (922,98 * y + 1.400) * y
y = (zvE - 11.604) / 10.000
14 – 24 Prozent
17.006 bis 66.760 EuroESt = (181,19 * z + 2.397) * z + 1.025,38
z = (zvE - 17.005) / 10.000 
24 – 42 Prozent
66.701 bis 277.825 EuroESt = 0,42 * zvE - 10.602,1342 Prozent
Ab 277.826 EuroESt = 0,45 * zvE - 18.936,8845 Prozent

Das Prinzip unserer Einkommensteuer

Der niedrigste Steuersatz ist 14 Prozent. Er greift ab dem 11.605ten Euro, denn bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 11.604 Euro muss man 2024 gar keine Einkommensteuer zahlen. Das ist der Grundfreibetrag, und er steht jedem und jeder Steuerzahler/in zu. Danach steigt der Steuersatz langsam an und hört mit dem Reichensteuersatz von 45 Prozent auf. Diesen zahlt man ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro. Genauer und mit allen Fachbegriffen erklären wir das in unserem Artikel zum Einkommensteuersystem.

Ein Rechenbeispiel: 

Sven hat 2024 insgesamt 30.000 Euro verdient und laut Einkommensteuerrechner 4.446 Euro Einkommensteuer bezahlt. Sein persönlicher Steuersatz errechnet sich folgendermaßen:

4.446 Euro x 100 / 30.000 Euro = 14,82 Prozent

Svens Durchschnittssteuerbelastung beträgt 2024 also 14,82 Prozent. Das heißt: Sein Steuersatz wächst Schritt für Schritt von 14 Prozent ab dem 11.605ten Euro bis zu 28,67 Prozent beim 30.000ten Euro, für jeden Euro etwas mehr. Am Ende muss Philipp im Durchschnitt einen Anteil von 14,82 Prozent seines gesamten Einkommens als Steuer zahlen, also 4.446 Euro.

Einkommen und Einnahmen: Was wird versteuert?

Ihr zu versteuerndes Einkommen wird immer versteuert, aber nicht zwangsläufig alle Einnahmen. So können Sie zum Beispiel Einnahmen haben, die steuerfrei sind, wie das Bürgergeld oder das Krankengeld. Oder Sie erhalten eine Unfallrente, die auch steuerfrei ist. Allerdings bedeutet steuerfrei nicht unbedingt, dass diese Einnahmen in der Steuererklärung ignoriert werden. Manche müssen Sie dennoch eintragen. Warum das so ist, erfahren Sie in unserem Artikel Progressionsvorbehalt: Warum Lohnersatzleistungen die Steuer erhöhen.

Das zu versteuernde Einkommen ist die Zahl, die ganz am Ende auf Ihrem Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt steht, wenn alle Einkünfte addiert wurden und alle Steuervorteile ausgeschöpft sind. Auf das zu versteuernde Einkommen zahlen Sie dann Einkommensteuer.

Weniger Einkommensteuer dank Steuererklärung

Sind Sie Arbeitnehmer/in, dann bezahlen Sie jeden Monat einen Teil Ihres Gehalts als Lohnsteuer an das Finanzamt. Das ist eine Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer. Genauso ist es bei Kapitalerträgen. Hier kümmert sich Ihre Bank automatisch um die Kapitalertragsteuer und gibt sie an das Finanzamt weiter. Geben Sie dann eine Steuererklärung ab, werden diese Zahlungen angerechnet (die Anrechnung der Kapitalertragssteuer müssen sie hier explizit beantragen). Häufig gibt es Geld zurück.

Das heißt: Geben Sie eine Einkommensteuererklärung ab, können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen zum Beispiel durch absetzbare Kosten und Freibeträge verringern und damit auch Ihre Steuerbelastung reduzieren. Sie zahlen also in der Regel weniger Steuern, weil das Finanzamt ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen ausrechnet. Das Ergebnis wird in Ihrem Einkommensteuerbescheid festgesetzt. 

Wie das Finanzamt genau rechnet, können Sie in unserem Artikel Einnahmen, Einkünfte, Einkommen – so wird Ihre Einkommensteuer berechnet nachlesen.

Steuer? Lass ich machen!

Sie haben keine Lust die Steuererklärung selbst zu machen? Dann lassen Sie uns ran! Wir kümmern uns zudem um die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt. Finden Sie einfach eine VLH-Beratungsstelle in Ihrer Nähe:

Kann ich mehr zurückbekommen als ich gezahlt habe?

Nein, das geht nicht. Daher nennt sich das Geld, dass Ihnen das Finanzamt zahlt, auch Steuerrückerstattung. Das heißt: Sie erhalten die von Ihnen zu viel gezahlten Steuern zurück. Das kann beispielsweise die Lohnsteuer sein, aber auch die Kapitalertragssteuer, die sie im laufenden Jahr bereits an das Finanzamt gezahlt haben. 

ÜBRIGENS:

Ist die Summe Ihrer Einkünfte in einem Jahr negativ, können Sie diese Verluste verrechnen. Das gilt allerdings nur für Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihren Einnahmen stehen, (Stichwort Werbungskosten)

Auch Rentner müssen Einkommensteuer zahlen

Renten unterliegen ebenso der Einkommensbesteuerung. Allerdings gilt: Eine Steuererklärung müssen Sie nur abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt.

Der steuerpflichtige Teil, ist der Teil, der nach Abzug Ihres Rentenfreibetrags übrig bleibt. Dieser wird zu Beginn der Rente individuell festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen, die im Laufe der Rente erfolgen, sind dann in voller Höhe steuerpflichtig. Um das nicht umständlich ausrechnen zu müssen, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung die Rentenbezugsmitteilung anfordern. Hier stehen alle Angaben drin, die für Ihre Steuererklärung wichtig sind.

Ein Rechenbeispiel: 

Hilde bezieht eine Rente von 15.186 Euro im Jahr. Ihr Steuerfreibetrag liegt fix bei 5.390 Euro. Somit liegt der steuerpflichtige Anteil ihrer Rente unter dem Grundfreibetrag. Sie muss keine Einkommensteuer zahlen und auch keine Steuererklärung abgeben. 

Wenn Hilde eine Rente von 20.000 Euro im Jahr erhielte und nach Abzug der 5.390 Euro über dem Grundfreibetrag bliebe, müsste sie zwar eine Steuererklärung abgeben, aber nicht zwingend Steuern zahlen. Denn Hilde hat viele Arztrechnungen, die sie absetzen kann, sie hat Spenden an diverse eingetragene Vereine gezahlt und sogar eine Haushaltshilfe, die als Minijobberin bei ihr angestellt ist. Trägt sie all diese Kosten in ihre Steuererklärung ein, landet sie am Ende wieder unterhalb des Grundfreibetrags und muss keine Einkommensteuer zahlen.

Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Artikel Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? Und wie viel?

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