Steuer ABC

Geringwertiges Wirtschaftsgut – was ist das?

30.04.2024
Arbeitsmittel, die Sie für Ihren Job kaufen, können Sie direkt von der Steuer absetzen. Das gilt aber nur für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG).

Wer als Arbeitnehmer/in auch außerhalb des Büros arbeitet und beruflich das eigene Smartphone, den Laptop, bestimmte Software oder Büromöbel nutzt, kann die Kosten dafür anteilig als Werbungskosten noch im Jahr der Anschaffung von der Steuer absetzen. 

Einzige Voraussetzung für diese Sofortabschreibung: Es muss sich um ein sogenanntes geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) handeln. Denn anders als normale Wirtschaftsgüter, die generell über Ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen, gelten für GWG andere steuerliche Regeln. 

Wann ist ein Wirtschaftsgut geringwertig?

Ob das Finanzamt ein Wirtschaftsgut als GWG anerkennt, ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Es ist „abnutzbar“ und „beweglich“.

    Das Wirtschaftsgut oder die Sache verliert im Laufe der Nutzung an Wert und kann außerdem bewegt werden. Beispiele dafür sind ein Laptop, Smartphone und Schreibtisch. Nicht bewegliche Wirtschaftsgüter sind beispielsweise Gebäude oder Gebäudeteile, aber auch Patente oder Nutzungsrechte.
     
  • Es ist „selbstständig nutzbar“.

    Die Sache oder das Wirtschaftsgut kann eigenständig genutzt werden, ohne andere Geräte. Ein Kameraobjektiv oder ein Drucker zum Beispiel sind nicht selbstständig nutzbar. Beide funktionieren nur gemeinsam mit einer Kamera beziehungsweise einem Computer. Ein Laptop oder ein Smartphone dagegen sind selbstständig nutzbar. Ebenso ein Multifunktions- oder Kombinationsgerät, das beispielsweise nicht nur als Drucker, sondern auch eigenständig als Kopierer verwendet werden kann.

    Allerdings dürfen Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware seit 2021 über 12 Monate hinweg abgeschrieben werden können, was quasi einer Sofortabschreibung einspricht. Hier ist es also nicht mehr relevant, ob es sich um ein GWG handelt.

    Schaffen Sie eine Büromöbelkombination aus Schreibtisch, Stuhl oder Rollcontainer an, gilt jedes einzelne Teil als selbstständig nutzbar und wird in der Regel immer als GWG anerkannt.
     
  • Die Anschaffungs- und Herstellungskosten bleiben unter einer bestimmten Grenze.

    Liegen die Anschaffungs- und Herstellungskosten unter 800 Euro (Nettobetrag, ohne Mehrwertsteuer) können Sie in der Regel immer die Sofortabschreibung wählen.

ÜBRIGENS:

Bis Dezember 2017 lag der Grenzwert für GWG bei 410 Euro. Erst für Investitionen, die Sie ab dem 1. Januar 2018 getätigt haben, können Sie mit dem neuen Wert rechnen. Die geplante Anhebung der GWG-Grenze ab dem Jahr 2024 auf 1.000 Euro netto ist vom Tisch. Es bleibt vorerst bei 800 Euro.

Absetzen oder abschreiben?

Fazit: Wirtschaftsgüter, die nicht selbstständig nutzbar, unbeweglich oder teurer als 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) sind, müssen Sie gesondert über die Nutzungsdauer abschreiben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Was bedeutet AfA, also Absetzung für Abnutzung?

ÜBRIGENS:

Wie Unternehmen, Firmen und Betriebe Wirtschaftsgüter abschreiben dürfen, erfahren Sie in unserem Artikel Was alles zum Anlagevermögen gehört.

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