Steuer-ABC

Gibt es eine vereinfachte Steuererklärung?

30.04.2024
Sie sind Angestellte/r oder Rentner/in und haben keine besonderen Ausgaben oder Einnahmen? Dann können Sie von Erleichterungen beim Ausfüllen der Steuererklärung profitieren.

Die Steuererklärung vollständig und korrekt auszufüllen, kann in Arbeit ausarten. Gibt es in Ihrem Fall aber keine komplizierten Sachverhalte wie beispielsweise Nebeneinkünfte, doppelte Haushaltsführung oder ein häusliches Arbeitszimmer, können Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung jede Menge Zeit sparen. Stichwort: vereinfachte Steuererklärung.

Für die vereinfachte Steuererklärung gibt es seit 2020, also erstmals für das Veranlagungsjahr 2019, keinen eigenen Papiervordruck mehr. Allerdings wurde der Hauptvordruck der „normalen“ Steuererklärung (ESt1A) verkürzt, wodurch quasi eine vereinfachte Einkommensteuererklärung auch ohne ein spezielles Formular möglich ist. Zudem bekommt das Finanzamt die meisten Daten zu Ihrer Person elektronisch übermittelt, und zwar ganz ohne Ihr Zutun.

Für wen eignet sich eine vereinfachte Steuererklärung?

Ein unkompliziertes Ausfüllen der Steuererklärung über den Hauptvordruck ESt1A bietet sich für alle Arbeitnehmer/innen an, die ganz normal Lohn, Gehalt oder auch Lohnersatzleistungen bekommen und keine komplizierten steuerlichen Sachverhalte haben. Lediglich manche Werbungskosten (zum Beispiel für Fahrten zur Arbeit), Sonderausgaben (zum Beispiel die Kirchensteuer) und außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel wegen einer Krankheit) können dabei zusätzlich angegeben werden.

Wichtig: Sind Sie verheiratet, dürfen Sie Ihre Steuererklärung nur dann in vereinfachter Form abgeben, wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin sich für eine Zusammenveranlagung entscheiden.

ÜBRIGENS:

Um es den Steuerzahler/innen einfacher zu machen, gibt es auch die vorausgefüllte Steuererklärung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Was ist VaSt?

Was muss alles in eine vereinfachte Steuererklärung?

Verpflichtend sind lediglich Name, Anschrift und Kontodaten sowie die Steuernummer. Das Finanzamt ruft dann alle nötigen Angaben ab, die der/die jeweilige Arbeitgeber/in des oder der Steuerpflichtigen für das betreffende Veranlagungsjahr auf dem elektronischen Weg übermittelt hat. Haben Sie ein Kind oder mehrere Kinder, muss natürlich auch noch die Anlage Kind dazu.

Wann ist eine vereinfachte Steuererklärung ungeeignet?

Letztlich ist die einfache Variante der Steuererklärung nur für ganz simple Fälle geeignet. Möchten Sie zum Beispiel Kosten für ein Arbeitszimmer, einen Umzug aus beruflichen Gründen, eine Zweitwohnung am Arbeitsort, Unterhaltszahlungen oder sonstige Ausgaben absetzen, müssen Sie eine ausführliche Steuererklärung abgeben.

Haben Sie Einnahmen aus Kapitalerträgen oder Vermietungen oder müssen Nebeneinkünfte versteuern, klappt das ebenfalls nur mit einer ausführlichen Steuererklärung. Das gilt auch für den Fall, dass Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sich aber dennoch für die Einzelveranlagung entschieden haben.

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einfachELSTER ist ein Service der Steuerverwaltung zur Erstellung der Einkommensteuererklärung speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre. Dieser Service war erstmals für die Einkommensteuererklärung 2021 nutzbar. 

Voraussetzungen:

  • Sie erhalten inländische Renteneinkünfte oder Pensionen 
  • Ihre Kapitaleinkünfte liegen unter dem Sparerpauschbetrag oder sie haben gar keine
  • weitere Einkünfte erhalten Sie lediglich aus einem Minijob oder sie haben gar keine 

Wenn das auf Sie zutrifft, dann bietet Ihnen einfachELSTER eine übersichtliche Benutzerführung für die papierlose Erstellung Ihrer Steuererklärung. Und das Beste: Elektronische Bescheinigungen wie zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilungen liegen dem Finanzamt bereits vor und werden automatisch berücksichtigt. Sie müssen diese daher nicht eintragen und können sich ganz auf Ihre Ausgaben konzentrieren.

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