Gutachter von der Steuer absetzen – geht das?
01.07.2024Die schlechte Nachricht vorneweg: Nur wenn Sie Vermieter/in sind, können Sie Kosten für Gutachten von der Steuer absetzen. Ansonsten werden die Rechnungen vom Finanzamt weder als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen noch als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten anerkannt und sind damit steuerlich nicht absetzbar.
Drei Beispiele:
- Eine Gutachterin ermittelt den Verkehrswert Ihrer selbst genutzten Eigentumswohnung – nicht von der Steuer absetzbar.
- Handwerker/innen haben beim Bau Ihres neuen Einfamilienhauses, das Sie selbst bewohnen, Fehler gemacht, und Sie beauftragen deshalb einen Bausachverständiger – nicht von der Steuer absetzbar.
- Ein Privatgutachter hat bei Ihrer Scheidung ein Wertgutachten erstellt, um die Vermögenslage zu klären – nicht von der Steuer absetzbar.
Sie sehen: Diese Kosten für Gutachten können Sie leider nicht steuerlich geltend machen.
Können Vermieter Gutachterkosten absetzen?
Ja, als Vermieter/in können Sie, wenn es um das von Ihnen vermietete Objekt geht, in vielen Fällen eine/n Gutachter/in einsetzen und die Rechnung als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung eintragen. Das gilt auch für Anwaltskosten und einiges mehr, weitere Infos finden Sie in unserem Artikel Was ein Vermieter von der Steuer absetzen kann.
ÜBRIGENS:
Bei einer Asbestsanierung Ihrer Immobilie, die Sie selbst bewohnen, können Sie verschiedene Kosten steuerlich geltend machen. Dafür muss Ihnen aber ein Gutachten vorliegen – und die Kosten dafür sind wiederum nicht absetzbar. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Artikel Asbestsanierung: Was Sie von der Steuer absetzen können.