Kann ich Steuerberatungskosten absetzen?
25.11.2024Thomas schwört seit Jahren auf eine Software, mit der er seine Steuererklärung selbst macht. Seine Schwester Anna dagegen ist jetzt fertig mit der Ausbildung und neuerdings Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein. Beide wissen, dass Thomas seine Steuer-Software von der Steuer absetzen kann. Doch sie fragen sich, ob auch die Kosten für die Lohnsteuerhilfe oder eine/n Steuerberater/in in die Steuererklärung eingetragen werden können.
Was gilt als Steuerberatungskosten?
Bürger/innen haben per Gesetz die Pflicht, Steuern zu zahlen. Aber sie haben genauso das Recht, Steuern zu sparen. Das ist allerdings "wegen der Schwierigkeit und Unübersichtlichkeit des Steuerrechts ohne fremde Hilfe häufig nicht ohne weiteres möglich", bemerkte bereits 1989 der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste Gericht für Steuerfragen. Aus diesem Grund dürfen Steuerzahler/innen die Kosten, für die Steuerberatung absetzen.
Das gilt allerdings nur für Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen. Private Steuerberatungskosten sind seit 2006 nicht mehr absetzbar, sie gelten seither als Kosten der Lebensführung. Das führt dazu, dass zum Beispiel die Kosten für das Ausfüllen des sogenannten Hauptvordrucks der Steuererklärung oder der Anlage Kind nicht absetzbar sind – das ist Ihr Privatvergnügen. Auch zur privaten Lebensführung gehören die Kategorien Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Einkommensteuertarife, Kinderbetreuung, Kindergeld, haushaltsnahe Dienstleistungen, Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
Welche Steuerberatungskosten sind absetzbar?
So vieles, das nicht absetzbar ist – was bleibt da noch? Ihre Ausgaben für die Hilfe bei folgenden Formularen können Sie bei der Steuer geltend machen:
- Anlage N (nichtselbstständige Arbeit)
- Anlage V (Vermietung und Verpachtung)
- Anlage KAP (Kapitalvermögen) – in besonderen Fällen –
- Anlage R (Renten)
- Anlage L (Land- und Forstwirtschaft)
- Anlage G (Gewerbebetrieb)
- Anlage S (selbstständige Arbeit)
- Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- Anlage AV (Altersvorsorge)
- Anlage Energetische Maßnahmen
- Anlage N-AUS (Auslandseinkünfte)
Zu den Steuerberatungskosten gehören auch die Fahrtkosten zum Steuerberater bzw. zur Steuerberaterin oder Lohnsteuerhilfeverein, Porto und Telefonkosten bei Anrufen und sogar eventuelle Unfallkosten auf dem Weg zur Steuerberatung.
Wieviel kann ich absetzen?
Für sogenannte gemischte Steuerberatungskosten, die maximal 100 Euro im Jahr betragen, gilt eine Vereinfachung. Das betrifft Ausgaben für Lohnsteuerhilfevereine, Software, Steuerfachliteratur und so weiter. Hier brauchen Sie nicht zu unterscheiden, ob Ihre Ausgaben für den privaten oder beruflichen Teil der Steuererklärung waren. Sie dürfen sie also gemischt lassen.
Liegen Ihre Ausgaben zwischen 100 und 200 Euro, können Sie 100 Euro als Werbungskosten absetzen. Der Rest der Summe bleibt unberücksichtigt. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel 150 Euro Mitgliedsbeitrag für den Lohnsteuerhilfeverein gezahlt haben, können Sie nur 100 Euro davon steuerlich geltend machen, 50 Euro jedoch nicht.
Sind die Kosten höher als 200 Euro, ist wiederum die Hälfte-Regelung am günstigsten: Sie dürfen die Hälfte Ihrer Ausgaben bei den Werbungskosten eintragen. Die andere Hälfte ist nicht abzugsfähig.
ÜBRIGENS:
Wenn Sie die Dienste eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin in Anspruch nehmen, bekommen Sie in der Regel eine Rechnung, in der jeder Anteil, getrennt aufgeführt ist. Absetzbar ist dann genau der Anteil der Rechnung, der Ihre Einkünfte betrifft.
Wo muss ich meine Steuerberatungskosten eintragen?
Ihre Ausgaben für die Steuerberatung tragen Sie immer bei der jeweiligen Einkunftsart ein. Also geben Sie zum Beispiel als Vermieter/in die Steuerberatungskosten, die die Vermietung betreffen, unter den Werbungskosten in der Anlage V an. Als Rentner/in tragen Sie die Steuerberatungs-Ausgaben in der Anlage R ein, und so weiter.
Wollen Sie die Pauschale von 100 Euro nutzen oder sind zwar Rentner, aber auch Vermieter, dann können Sie es sich aussuchen. Am besten tragen Sie die Steuerberatungskosten dort ein, wo sie am meisten beim Sparen helfen
ÜBRIGENS:
Laut Paragraph 4 Nummer 11 des Steuerberatungsgesetzes dürfen wir bei bestimmten Einkunftsarten leider nicht beraten – dazu gehören auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Quellen
- Zuordnung der Steuerberatungskosten zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der Lebensführung: BMF vom 21.12.2007 (BStBl 2008 I S. 256). (Gesehen am 25.11.2024)