Überblick

Katze, Pferd, Hase: Kosten für Haustiere von der Steuer absetzen

06.10.2023
Anschaffungskosten, Tierarztbesuch, Betreuung: Wir zeigen Ihnen, welche Kosten rund ums Haustier Sie von der Steuer absetzen können.

34,4 Millionen – so viele Katzen, Hunde, Kleinsäuger und Vögel leben 2022 in deutschen Haushalten. Lieblingstier der Deutschen ist dabei die Katze: Insgesamt leben 15,2 Millionen Samtpfoten in 24 Prozent der bundesdeutschen Haushalte. Die Hunde landeten 2022 mit 10,6 Millionen Tieren auf Platz zwei. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Erhebung, die der Industrieverband Heimtierbedarf e.V. (IVH) und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) in Auftrag gegeben haben.

Was Aufwand und Kosten für ein Haustier angeht, gibt es riesige Unterschiede, das wissen die 46 Prozent Haushalte in Deutschland, in denen mindestens ein Heimtier lebt. Klar, ein Fisch braucht weniger Platz als ein Pferd und ein Vogel frisst weniger als ein Stall voller Meerschweinchen. Aber eines haben alle Tiere gemeinsam, sie kosten Geld. Immerhin: An manchen Kosten kann man das Finanzamt beteiligen.

ÜBRIGENS:

Da Hunde manchmal nicht nur aus privaten, sondern auch aus beruflichen Gründen gehalten werden, nehmen sie – steuerlich gesehen – eine Sonderstellung unter den Haustieren ein. Sie sind Hundehalter/in und interessieren sich dafür, was Sie steuerlich geltend machen können? Werfen Sie einen Blick in unseren Artikel Hund und Steuer.

In unserem Video geben wir Ihnen in Sekundenschnelle einen Überblick, welche Haustier-Kosten Sie in Ihrer Steuererklärung eintragen können und welche nicht:

Das ging Ihnen zu schnell? Dann lesen Sie hier in Ruhe weiter...

Anschaffungskosten: nicht absetzbar

Egal, ob Sie Ihren vierbeinigen Freund im Tierheim oder aus der Zucht abgeholt haben, die Anschaffungskosten für den Kauf eines Haustieres sind in der Regel nicht absetzbar. Außer Sie halten Ihr Tier aus beruflichen Gründen.

Tierarztkosten: grundsätzlich nicht absetzbar

Ob Impfung, Zeckenschutz oder OP, ein Tierarztbesuch kann richtig teuer werden. Schlechte Nachricht für alle Haustierbesitzer/innen: Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Kosten für die Tierärztin oder den Tierarzt weder Handwerkerleistungen noch haushaltsnahe Dienstleistungen sind. Die Konsequenz ist, dass Sie als Frauchen oder Herrchen auf den Tierarztkosten alleine sitzen bleiben. Es gibt keinen Steuervorteil.

Es gibt eine Ausnahme: Halten Sie ein Tier nur aus beruflichen Gründen – dazu gehören zum Beispiel Polizeipferde oder Therapiehunde – können Sie die Tierarztkosten von der Steuer absetzen. Und zwar als Werbungskosten. Dazu weiter unten mehr.

Tierhaftpflichtversicherung: absetzbar

Sie haben eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen? Dann können Sie steuerlich profitieren, denn eine Tierhaftpflichtversicherung gehört wie die eigene Haftpflicht zu den privaten Versicherungen. Somit können die Kosten dafür als Sonderausgabe in der Steuererklärung eingetragen werden – sofern der Höchstbetrag noch nicht überschritten ist. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Steuer ABC Was sind Sonderausgaben? 

Tierfriseur: absetzbar – unter einer Bedingung

Krallenpflege, Waschen, Kämmen, Föhnen – übernimmt eine Tierfriseurin oder ein Tierfriseur diese oft recht leidigen Aufgaben für Sie, können Sie die Kosten von der Steuer absetzen. Und zwar als haushaltsnahe Dienstleistung. Aber Sie ahnen es eventuell schon: Ihr Haustier muss dazu tatsächlich in Ihren eigenen vier Wänden frisiert werden. Gehen Sie in einen Katzensalon in der Stadt, können Sie die Kosten nicht absetzen.

Die Betreuung des Vierbeiners: absetzbar – unter einer Bedingung

Sie fahren in Urlaub und lassen Katze, Wellensittich oder Hase zuhause? Übernimmt ein/e Dienstleister/in die Tierbetreuung, können Sie die Kosten ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Gleiche Regelung wie bei der/dem Tierfriseur/in: Die Tierbetreuung muss in den eigenen vier Wänden erfolgen. Kosten für eine Tierpension, in der Sie das Haustier abliefern, sind nicht absetzbar.

Wichtig: Bezahlen Sie Rechnungen, die Sie von der Steuer absetzen wollen, immer per Überweisung. Im Fall einer Tierbetreuung können Sie nur die Arbeits- und Fahrtkosten absetzen, nicht aber die Kosten für Futter oder sonstiges Zubehör.

Verkauf von Pferden: steuerfrei oder steuerpflichtig?

Nehmen wir an, Sie verkaufen ein Pferd mit Gewinn. Müssen Sie dann Steuern zahlen? Leider gibt es auf diese Frage keine pauschale Antwort, denn es kommt – wie so oft im Steuerrecht – auf die genauen Umstände an.

Ist das Pferd beispielsweise ein reines Freizeitpferd und lebte schon über ein Jahr bei Ihnen, zählt der Verkauf zu den privaten Veräußerungsgeschäften und ist steuerfrei. Haben Sie allerdings mit dem Pferd Einkünfte, zum Beispiel durch Turniersiege, erzielt, ist der Verkauf zehn Jahre lang steuerpflichtig und erst dann steuerfrei.

ÜBRIGENS:

Sie starten mit Ihrem Pferd erfolgreich bei Reitturnieren? In Sachen Einkommensteuer können viele Reiterinnen und Reiter aufatmen: In der Regel sind die Ausgaben wie zum Beispiel für Nenn- und Startgeld deutlich höher als die Einnahmen durch die Gewinngelder. Deshalb beurteilen viele Finanzämter die Gewinne als Liebhaberei – und damit bleiben die Gewinne in der Regel steuerfrei.

Aber Achtung: Wenn Sie nicht aus Spaß an der Freude am Turnier teilnehmen, sondern Ihr Ziel ist, Preisgelder einzustreichen – im Steuerrecht nennt man das Einnahmenerzielungsabsicht – müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Vorteile bei der Tierhaltung aus beruflichen Gründen

Wer ein Tier aus beruflichen Gründen hält, genießt deutlich mehr Steuervorteile. Wie kam es dazu? Nun, der Bundesfinanzhof hat 2010 entschieden, dass ein dienstlich gehaltenes Tier als Arbeitsmittel anzusehen ist. Die Konsequenz aus diesem Urteil ist, dass das Tier im Steuerrecht zum Beispiel den Fahrten zur Arbeit oder Fachbüchern gleichgestellt ist.

Entsprechend kann die Besitzerin oder der Besitzer alle Kosten für die Pflege des Tieres – dazu zählen eben auch Futter, Ausstattung und ärztliche Versorgung – als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Wichtig: Sammeln Sie alle Quittungen und notieren Sie genau, worum es sich handelt. Eine allgemeine Bezeichnung wie „Zubehör“ reicht dem Finanzamt nicht aus. Erstattet Ihnen Ihr/e Arbeitgeber/in Kosten für das Tier, müssen Sie diese Erstattungen natürlich mit Ihren Ausgaben verrechnen.

ÜBRIGENS:

Sie sind sich unsicher, was Sie alles von der Steuer absetzen können? Unsere Beraterinnen und Berater sind gerne für Sie da. Finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratersuche.

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Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich mit allen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung aus. Sie helfen Ihnen, das beste Ergebnis herauszuholen. 

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