Mehrjährige Tätigkeit – was ist das?
31.05.2024Normalerweise erhalten Arbeitnehmende in Deutschland ihr Gehalt monatlich und zahlen dafür Lohnsteuer. Es gibt aber Situationen, in denen man auf einen Schlag eine Vergütung für mehrere Jahre überwiesen bekommt. Zum Beispiel weil man eine Sondertätigkeit neben der normalen Arbeit übernommen hat oder weil man eine Abfindung aushandelt.
Der Begriff, der hier zentral ist, lautet “mehrjährigen Tätigkeit”. Erhält man nämlich außerordentliche Einkünfte (zusätzlich zum Gehalt) für eine mehrjährigen Tätigkeit, sind diese steuerbegünstigt. Das heißt: Eine Zahlung für eine mehrjährige Tätigkeit darf im Jahr der Zahlung mit der Fünftelmethode besteuert werden. Dadurch spart man Steuern, muss aber eine Steuererklärung abgeben.
Wichtig: Eine mehrjährige Tätigkeit muss mehr als zwölf Monate lang sein und sich über mindestes zwei Veranlagungszeiträume erstreckt. Das sind in der Regel zwei Kalenderjahre.
Klassischer Fall: Eine Jubiläumszuwendung
Ein typisches Beispiel für eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit sind Jubiläumsgeschenke. Hier bekommt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zu einem ganz bestimmten Tag – dem Jubiläum – eine Vergütung außerhalb des Gehalts. In der Regel liegen dabei die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung vor, weil sich das Geldgeschenk auf die Arbeit der letzten Jahre bis Jahrzehnte bezieht.
Auch eine Nachzahlung kommt in Frage
Es kann auch sein, dass eine angestellte Person in zurückliegenden Jahren zu gering vergütet wurde und nun eine Nachzahlung erhält – auch das gilt als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit. Somit ist die besondere Besteuerung auch auf Nachzahlungen von Ruhegehaltsbezügen und von Renten anwendbar.
Abgabe der Steuererklärung ist sinnvoll
Wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die Steuerbegünstigung für außerordentliche Einkünfte direkt anwendet (wie zum Beispiel bei einer Abfindung), dann steht das in der Lohnsteuerbescheinigung in einer extra Zeile und Sie sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das gilt noch bis zur Steuererklärung 2024.
Ab 2025 dürfen Arbeitgebende die Fünftelregelung nicht mehr selbst anwenden sondern nur noch das Finanzamt. So steht es im Wachstumschancengesetz. Das heißt: Wollen Sie die Steuerbegünstigung zukünftig erhalten, müssen Sie diese über die Steuererklärung beantragen. Bis dahin steht die Sonderzahlung als normaler Arbeitslohn auf der Lohnsteuerbescheinigung und wird zunächst auch entsprechend versteuert.
So oder so - eine Steuererklärung abzugeben hat Sinn oder ist sogar Pflicht.