Muss Wohngeld in die Steuererklärung?
25.11.2024Manche Leistungen sind steuerfrei, müssen aber dennoch in die Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Der Grund: Sie unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dazu gehört zum Beispiel das Elterngeld oder auch das Krankengeld.
Das Wohngeld gehört glücklicherweise nicht zu diesen sogenannten Entgeltersatzleistungen. Das heißt: Es ist steuerfrei und muss auch nicht in die Steuererklärung eingetragen werden.
Was ist eigentlich Wohngeld?
Wohngeld zahlt der Staat an Menschen, die nicht genug Einkommen haben. Beim Wohngeld handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss zur Miete oder zur finanziellen Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum. Das entsprechende Gesetz dazu existiert bereits seit 1965. Es nennt sich Wohngeldgesetz und wurde seit seiner Einführung mehrfach erweitert und verändert.
Wie hoch ist das Wohngeld?
Die jeweilige Höhe des Wohngeldes hängt von der Höhe des Einkommens, den Wohnkosten sowie von der Anzahl der Personen im Haushalt ab. Im Schnitt erhalten die 1,2 Millionen Haushalte, die Wohngeld beziehen, 297 Euro Unterstützung im Monat.
Alle zwei Jahre wird das Wohngeld an die Preis- und Mietpreisentwicklung angepasst. Am 1. Januar 2025 ist es wieder soweit: Das Wohngeld steigt um 30 Euro pro Monat, das sind durchschnittlich 15 Prozent.
Wie beantrage ich Wohngeld?
Wohngeld muss beim örtlichen Wohngeldamt beantragt werden. Das Amt prüft, ob Sie Anspruch darauf haben. Wer zum Beispiel bereits BAföG oder das Bürgergeld bekommt, kann kein Wohngeld mehr erhalten.
Und was ist die Wohngeldreform 2023?
Aufgrund der steigenden Energiekosten wird mit dem "Wohngeld-Plus-Gesetz" seit 2023 eine weitere Wohngeldreform umsetzt und zudem der "Heizkostenzuschuss II" auf den Weg gebracht, der Millionen Bürgerinnen und Bürger gezielt und unbürokratisch bei der Bewältigung der Heizkosten unterstützen soll. Die "Wohngeld Plus"-Reform setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- Wohngeldkomponente: Erhöhung der Anzahl der Wohngeldhaushalte von rund 600.000 Haushalte auf zwei Millionen Haushalte
- Heizkostenkomponente: Heizkostenkomponente ein fortlaufender Leistungsbaustein im Wohngeld
- Klimakomponente: Abfederung höherer Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und energieeffiziente Neubauten zur Erreichung der Klimaschutzziele
Die Heizkosten- und Klima-Komponenten sind bewusst als Pauschalen konzipiert, um die Verwaltung zu vereinfachen und Anreize zum Energiesparen zu erhalten.
ÜBRIGENS:
Ende 2023 bezogen in Deutschland rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, was 2,8 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte entspricht.
Muss ich Wohngeld in die Steuererklärung eintragen?
Nein, und es gibt neben dem Wohngeld noch weitere Leistungen, die Sie nicht in Ihrer Steuererklärung angeben müssen:
- Wohngeld
- Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
- Lohn für einen Ein-Euro-Job
- Erziehungsgeld
- Streikgeld
- Taschengeld aus dem Jugendfreiwilligendienst
- Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung