Steuer ABC

Rechtsschutzversicherung: Kann ich die Kosten in der Steuererklärung absetzen?

01.07.2024
Sie stehen kurz davor, sich wegen eines Konflikts Rechtsbeistand zu holen: In Momenten wie diesem ist der Wunsch nach einer passenden Rechtschutzversicherung groß, doch lässt sich der Beitrag dafür eigentlich absetzen?

Sei es der Streit mit dem Nachbarn über dessen Obstbaum, der jedes Jahr im Herbst den eigenen Garten mit einer dicken Laubschicht bedeckt, Stress mit der Vermieterin wegen notwendiger Reparaturen oder ein Arbeitgeber, der mit Abmahnung droht: Die Ursachen, die zu einem Rechtsstreit führen, sind sehr unterschiedlich, und demzufolge ist auch das Portfolio an möglichen Rechtsschutzversicherungen, umgangssprachlich Rechtschutzversicherung, sehr umfangreich. Dabei ist die Nachfrage nach einem Rechtsschutz groß, denn das gute Gefühl, auch ohne hohes Eigenrisiko im Ernstfall sein Recht durchsetzen zu können, wollen viele Deutsche haben.

ÜBRIGENS:

Laut einer Erhebung von Statista aus dem Jahr 2022 besitzen in Deutschland 23,4 Millionen Haushalte eine Rechtsschutzversicherung. In Anbetracht der Anzahl aller Haushalte (41,3 Mio.) bedeutet das, dass beinahe jeder zweite deutsche Haushalt für den Fall eines Rechtsstreits versichert ist. Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigen das und zeigen obendrein einen stetigen Anstieg bei den Rechtschutz-Policen.

Darf ich meine Rechtsschutzversicherung in die Steuererklärung eintragen?

Die Rechtsschutzversicherung ist leider nur bedingt steuerlich absetzbar. Das Schlagwort zu diesem Thema lautet Arbeitsrechtsschutz. Das heißt: Die Absicherung in der Arbeitswelt ist steuerlich absetzbar, für den Privatrechtsschutz oder Mietrechtsschutz gilt das nicht.

Warum darf ich nur den berufsbezogenen Rechtsschutz steuerlich absetzen?

Der Grund: Die entstehenden Kosten für Anwalt bzw. Anwältin und Prozess können auf den Beruf zurückgeführt werden. Dadurch wertet das Finanzamt diese Versicherungsart als berufsbezogene Aufwendungen und berücksichtigt sie als Werbungskosten in der Steuererklärung. Wenn Sie also eine Arbeits- bzw. Berufs-Rechtsschutzversicherung haben, die bei einem unangemessenen Arbeitszeugnis, einer ungerechten Kündigung, ausbleibenden Gehaltszahlungen, bei Diskriminierung oder einem anderen Fehlverhalten greift, können die Beträge in der Steuererklärung eingetragen werden.

ÜBRIGENS:

Vermieterinnen und Vermieter können den Vermieterrechtsschutz als Werbungskosten absetzen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel “Was ein Vermieter von der Steuer absetzen kann”. 

Ist die Kombi-Rechtsschutzversicherung anteilig absetzbar?

Handelt es sich um eine ausschließlich für den Beruf abgeschlossene Rechtsschutzversicherung, können Sie den gesamten Versicherungsbeitrag absetzen. Bei einer kombinierten Rechtsschutzversicherung wird es komplizierter. Denn dann muss der Anteil für den arbeitsrechtlichen Schutz aus dem Gesamtbetrag herausgerechnet werden. Einige Versicherer weisen den genauen Anteil auf der Rechnung extra aus. Ist das nicht der Fall, können Sie die Versicherung anschreiben und um eine Aufteilung bitten. Diese Bestätigung dient dem Finanzamt als Beleg, um den Teilbetrag als Werbungskosten anzurechnen. Alternativ schätzen Sie den Anteil, der auf die Berufsrechtsschutz entfällt. Allerdings muss das Finanzamt bei Rückfragen Ihre Aufteilung nicht akzeptieren.  

Berufsbezogenen Rechtsschutz ausrechnen - lohnt sich der Aufwand?

Tatsächlich lohnt sich der Aufwand nur dann, wenn alle beruflichen Aufwendungen von Ihnen die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro übersteigen. Liegen Ihre Kosten, die Sie für den Beruf aufwenden, unterhalb dieser Pauschalgrenze, sind die Kosten für den Arbeitsrechtsschutz irrelevant. Der Grund: Die Pauschale wird Ihnen auf jeden Fall angerechnet.

Wir helfen Ihnen weiter

Welche beruflichen Ausgaben Sie außer der Rechtsschutzversicherung noch absetzen können, um über die Grenze bei der Werbungskostenpauschale zu kommen und wo diese in der Steuererklärung einzutragen sind, wissen natürlich die Beraterinnen und Berater der VLH. Über unsere Beratersuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

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Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich mit allen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung aus. Sie helfen Ihnen, das beste Ergebnis herauszuholen. 

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