Steuererklärung für einen Verstorbenen: Wie geht das?
11.12.2023Bis zum Zeitpunkt des Todes bleibt grundsätzlich jede Person steuerpflichtig. Nach dem Tod übernehmen die Erbinnen und Erben die steuerlichen Rechte und Pflichten. Doch was bedeutet das? Müssen die Erbenden eine Steuererklärung für die oder den Verstorbene/n ausfüllen? Was muss dabei beachtet werden? Wir beantworten Ihre Fragen kurz und knapp.
Muss für Verstorbene eine Steuererklärung abgegeben werden?
Hatte die verstorbene Person zwischen Jahresbeginn und dem Todestag steuerpflichtige Einkünfte, die nicht durch den Abzug von Lohn- oder Kapitalertragsteuer abgegolten sind, müssen Sie als Erbin oder Erbe eine Steuererklärung für die oder den Verstorbene/n abgeben.
Diese Steuererklärung muss – wie jede andere Steuererklärung auch – bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein. Können Sie die Abgabefrist nicht einhalten, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen, sonst droht in letzter Konsequenz ein Verspätungszuschlag oder eine Steuerschätzung. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema Abgabefrist der Steuererklärung.
ÜBRIGENS:
Holen Sie sich Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder bei einem Steuerberatungsbüro, um die Steuererklärung der oder des Verstorbenen zu erstellen, verlängert sich die Frist auf Ende Februar des Folgejahres.
Lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung für die verstorbene Person abzugeben?
Die Frage, ob sich eine freiwillige Abgabe lohnt, kann man pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich lässt sich sagen: War der oder die Verstorbene Arbeitnehmer/in und hat monatlich Lohnsteuer bezahlt, sind in der Regel zu viel Steuern bezahlt worden. Durch die freiwillige Abgabe der Steuererklärung für die verstorbene Person kann das zu viel bezahlte Geld vom Finanzamt zurückgeholt werden.
Bei der freiwilligen Abgabe haben Sie als Erbin oder Erbe auch länger Zeit, um sich um die Steuererklärung zu kümmern: Sie muss erst vier Jahre nach Ende des Todesjahres abgegeben werden.
ÜBRIGENS:
Hatte ein/e Erblasser/in Steuerschulden beim Finanzamt, müssen diese von den Erbenden beglichen werden. Mehr dazu und zu weiteren Pflichten erfahren Sie in unserem Artikel Kann man Steuerschulden erben?
Wie mache ich die Steuererklärung einer verstorbenen Person?
Es gibt im Prinzip keinen Unterschied zwischen der Steuererklärung eines verstorbenen und der Steuererklärung eines lebenden Menschen. Es müssen alle Einkünfte der oder des Verstorbenen in die Steuererklärung eingetragen werden. Dafür können aber auch die angefallenen Kosten – zum Beispiel für Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder Handwerkerkosten – angesetzt werden.
Wer muss die Steuererklärung des Verstorbenen beim Finanzamt abgeben?
Eine Alleinerbin oder ein Alleinerbe muss sich selbst um die Steuererklärung im Todesfall kümmern. Im Falle einer Erbengemeinschaft bestimmt die Gemeinschaft ein Mitglied, das die Abgabe der Steuererklärung der oder des Verstorbenen übernimmt.
Natürlich kann auch ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein/e Steuerberater/in mit dem Ausfüllen der Steuererklärung beauftragt werden. Bei einer Erbengemeinschaft müssen dafür allerdings alle Miterb/innen zustimmen.
Wie komme ich an die Belege, die ich für die Steuererklärung brauche?
Sie können im Nachlass nicht alle Belege, Quittungen und Nachweise finden, die Sie zur Abgabe der Steuererklärung der/des Verstorbenen brauchen? Institutionen wie Banken, Krankenkasse oder Rentenkasse können Sie nach Vorlage des Erbscheins bitten, Ihnen Auskünfte zu erteilen.
Auch das Finanzamt darf legitimierten Erb/innen Kopien alter Steuerbescheide zukommen lassen. Das funktioniert allerdings nur, wenn der oder die Verstorbene bis zum Tod die Steuererklärung für sich alleine abgegeben hatte. Hatte er oder sie die Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner gewählt, müssen Witwe oder Witwer der Weitergabe des Steuerbescheids zustimmen.
ÜBRIGENS:
Achten Sie bei einer eventuellen Entrümpelung darauf, welche Belege und Nachweise Sie wegwerfen. Für manche Unterlagen gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen.
Was passiert mit einer Steuererstattung oder Steuernachzahlung der verstorbenen Person?
Etwaige Steuererstattungen werden anhand der Erbquote unter den Erb/innen aufgeteilt – das gilt allerdings auch für Steuernachzahlungen. Beachten Sie: Liegt das Erbe inklusive Steuererstattung über Ihrem persönlichen Freibetrag, wird Erbschaftssteuer fällig.
ÜBRIGENS:
Konnte die Beerdigung nicht aus der Erbmasse finanziert werden, können Sie die Beerdigungskosten gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen – sofern Sie die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen mussten oder aus sittlichen Gründen bezahlt haben.