Steuer ABC

Steuererklärung für einen Verstorbenen: Wie geht das?

25.11.2024
Wussten Sie schon, dass Sie als Erbe eine letzte Steuererklärung für Ihren verstorbenen Angehörigen abgeben müssen? Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt.

Auch nach dem Tod einer Person bleibt das Thema Steuern relevant: Bis zum Todestag war die verstorbene Person steuerpflichtig. Danach gehen die steuerlichen Pflichten automatisch auf die Erbinnen und Erben über. Aber was genau bedeutet das? Müssen Sie als Erbe tatsächlich eine Steuererklärung ausfüllen? Und worauf sollten Sie achten? Wir haben die wichtigsten Antworten kompakt für Sie zusammengefasst.

Muss für Verstorbene eine Steuererklärung abgegeben werden?

Wenn die verstorbene Person bis zu ihrem Tod noch Einkünfte hatte, die versteuert werden müssen, müssen Sie als Erbin oder Erbe eine Steuererklärung für die oder den Verstorbene/n abgeben.

Diese Steuererklärung muss – genau wie Ihre eigene – bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein. Können Sie die Abgabefrist nicht einhalten, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Anderenfalls kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag oder sogar eine Steuerschätzung festsetzen. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema Abgabefrist der Steuererklärung

ÜBRIGENS:

Wenn Sie sich Unterstützung bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberatungsbüro holen, haben Sie mehr Zeit: Die Abgabefrist verlängert sich automatisch bis Ende Februar des Folgejahres. 

Lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung für die verstorbene Person abzugeben?

Die Frage, ob sich eine freiwillige Abgabe lohnt, kann man pauschal nicht beantworten. 

Hat die verstorbene Person beispielsweise als Arbeitnehmer/in Lohnsteuer gezahlt, wurden oft mehr Steuern einbehalten, als nötig. Mit einer freiwilligen Steuererklärung können Sie als Erbe das zu viel gezahlte Geld vom Finanzamt zurückholen. Ein weiterer Vorteil: Für die freiwillige Abgabe haben Sie mehr Zeit. Sie können die Steuererklärung bis zu vier Jahre nach dem Todesjahr einreichen – und sich in Ruhe darum kümmern.
 

ÜBRIGENS:

Hatte ein/e Erblasser/in Steuerschulden beim Finanzamt, gehen diese automatisch auf die Erben über - Sie müssen diese begleichen. Mehr dazu und welche weiteren Pflichten Sie als Erbe haben, erfahren Sie in unserem Artikel Kann man Steuerschulden erben?

Wie mache ich die Steuererklärung für eine verstorbenen Person?

Die Steuererklärung für eine verstorbene Person unterscheidet sich kaum von einer normalen Steuererklärung. Sie müssen alle Einkünfte ihres verstorbenen Angehörigen in die Steuererklärung eingetragen. Dafür können aber auch die angefallenen Kosten – zum Beispiel für Fahrtkosten, außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten oder Handwerkerkosten – angesetzt werden.

Wer muss die Steuererklärung des Verstorbenen beim Finanzamt abgeben?

Sind Sie Alleinerbin bzw. Alleinerbe müssen Sie sich selbst um die Steuererklärung im Todesfall kümmern. Im Falle einer Erbengemeinschaft bestimmt die Gemeinschaft ein Mitglied, das die Abgabe der Steuererklärung der oder des Verstorbenen übernimmt.

Natürlich kann auch ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein/e Steuerberater/in mit dem Ausfüllen der Steuererklärung beauftragt werden. Bei einer Erbengemeinschaft müssen dafür allerdings alle Miterben zustimmen.

Wie komme ich an die Belege, die ich für die Steuererklärung brauche?

Sie können im Nachlass nicht alle Belege, Quittungen und Nachweise finden, die Sie zur Abgabe der Steuererklärung der/des Verstorbenen brauchen? Institutionen wie Banken, Krankenkasse oder Rentenkasse können Sie nach Vorlage des Erbscheins bitten, Ihnen Auskünfte zu erteilen.

Auch das Finanzamt darf legitimierten Erb/innen Kopien alter Steuerbescheide zuschicken. Das funktioniert allerdings nur, wenn der oder die Verstorbene bis zum Tod die Steuererklärung für sich allein abgegeben hatte. Hatte er oder sie die Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner gewählt, müssen Witwe oder Witwer der Weitergabe des Steuerbescheids zustimmen.

ÜBRIGENS:

Achten Sie bei einer eventuellen Entrümpelung darauf, welche Belege und Nachweise Sie wegwerfen. Für manche Unterlagen gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen und diese können für die Steuererklärung noch wichtig sein.

Was passiert mit einer Steuererstattung oder Steuernachzahlung der verstorbenen Person?

Wenn das Finanzamt eine Steuererstattung für die verstorbene Person feststellt, wird diese anhand der Erbquote unter den Erben aufgeteilt – das gilt allerdings auch für Steuernachzahlungen. Wichtig: Liegt das Erbe inklusive Steuererstattung über Ihrem persönlichen Freibetrag, wird Erbschaftssteuer fällig.

ÜBRIGENS:

Beerdigungskosten können eine erhebliche finanzielle Belastung sein – vor allem, wenn sie nicht aus der Erbmasse gedeckt werden konnten. Aber es gibt eine Entlastung: Haben Sie die Kosten aus rechtlichen Verpflichtungen oder sittlichen Gründen übernommen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. So bekommen Sie zumindest einen Teil der Ausgaben zurück.

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