Wann verjähren Steuerschulden?
25.11.2024Sie haben Steuerschulden beim Finanzamt und denken sich: Ich warte einfach mal ab, bis die verjähren, dann bin ich sie los. Ganz so einfach ist das leider nicht.
Grundsätzlich können Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis tatsächlich verjähren, und zwar nach fünf Jahren. Im Fall von Straftaten wie zum Beispiel Steuerhinterziehung, Schmuggel sowie Hehlerei nach zehn Jahren. Allerdings gilt das nur, wenn Sie in dieser Zeit nichts vom Finanzamt hören. Das heißt: Mit jeder Mahnung, die Ihnen das Finanzamt rechtzeitig zuschickt, beginnt die Frist von vorne.
Welche Arten von Verjährung gibt es im Steuerrecht?
Im Steuerrecht gibt es drei Arten von Verjährung:
1. Die Zahlungsverjährung (5 Jahre): Sie regelt, wie lange das Finanzamt Zeit hat, einen bereits festgesetzten Steueranspruch einzureiben. Bei Steuerstraftaten verlängert sich die Frist auf 10 Jahre.
2. Die Festsetzungsverjährung (4 Jahre): Dabei geht es darum, wie lange das Finanzamt Steuererklärungen anfordern darf oder ein Steuerbescheid noch geändert werden kann. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Festsetzungsfrist – was ist das?
3. Die Strafverfolgungsverjährung (5 Jahre): Bei Steuerstraftaten wie der Steuerhinterziehung beträgt die Strafverfolgungsverjährung in einfachen Fällen fünf Jahre, bei besonders schweren Fällen 15 Jahre. Wie bei der Zahlungsverjährung kann die Frist durch verschiedene Ereignisse von vorne beginnen:
- Einleitung eines Steuerstrafverfahrens.
- Richterliche Beschlüsse wie eine Durchsuchungsanordnung oder ein Haftbefehl.
- Anklageerhebung oder die Beantragung eines Strafbefehls.
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die Verjährungsfristen beginnen jeweils immer nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Anspruch des Finanzamts zustande gekommen ist.
Ein Beispiel für die Zahlungsverjährung: Wurde eine Steuerforderung im Jahr 2023 fällig, dann startet die Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12.2023 – und zwar unabhängig davon, in welchem Monat des Jahres 2023 sie fällig geworden ist. Die Schuld wäre dann am 31.12.2028 verjährt. Schickt das Finanzamt allerdings bis spätestens 31. Dezember 2028 eine Mahnung, beginnt die Fünf-Jahres-Frist von vorne. Und es ist sehr wahrscheinlich, dass das Finanzamt vor Ablauf der Frist aktiv wird, denn Steuerschulden bleiben selten unbeachtet.
Was kann die Zahlungsverjährung verlängern?
Die Verjährungsfrist beginnt von vorn, wenn das Finanzamt
- eine Mahnung verschickt,
- einen Vollstreckungsaufschub genehmigt,
- die Vollziehung der Schuld aussetzt,
- Ermittlungen aufnimmt, um Ihre Adresse herauszufinden,
- oder wenn Sie als Schuldner/in:
- einen Stundungsantrag stellen,
- ein Insolvenzverfahren anmelden, oder
- einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen.
In solchen Fällen startet die Frist am 1. Januar des Folgejahres neu.
Wie realistisch ist es, dass Steuerschulden tatsächlich verjähren?
Da es zahlreiche Gründe gibt, wegen derer die Verjährungsfrist wieder von vorne beginnt, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass eine Steuerschuld tatsächlich verjährt. Das Finanzamt wird nicht lockerlassen und kann die Frist unter anderem mit Mahnungen immer wieder neu starten lassen. Und wenn Sie als Steuerschuldner/in auf die Idee kommen sollten, einfach abzutauchen, verspricht das auch keinen Erfolg. Denn wenn Ihre bisherige Adresse nicht mehr stimmt, wird das Finanzamt eine Ermittlung Ihrer aktuellen Adresse beziehungsweise Ihres Aufenthaltsorts in Gang setzen – und auch dadurch beginnt die Verjährungsfrist wieder von vorne.
ÜBRIGENS:
Sollten Sie auf Mahnungen nicht reagieren, kann das Finanzamt auch zum Mittel der Pfändung greifen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Lohnpfändung und Kontopfändung: Was darf das Finanzamt? Und was müssen Sie tun?
Fazit: Wer darauf hofft, dass seine Steuerschulden verjähren, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit enttäuscht werden. Wenn Sie Probleme haben, Ihre Steuerschuld zu begleichen, suchen Sie lieber gleich das Gespräch mit dem Finanzamt.