Was bedeutet AfA, also Absetzung für Abnutzung?
10.04.2024Nehmen wir mal an, Sie kaufen sich eine Digitalkamera für 1.000 Euro. Diesen kleinen, aber feinen Fotoapparat nutzen Sie hauptsächlich beruflich – deshalb können Sie die Kosten dafür als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung eintragen.
So weit, so gut. Da die Kamera allerdings teurer als 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) ist, können Sie die Kosten nicht auf einen Schlag von der Steuer absetzen – hier kommt die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, ins Spiel. Das bedeutet: Sie müssen die Anschaffungskosten gleichmäßig verteilt auf eine bestimmte Nutzungsdauer abschreiben.
ÜBRIGENS:
Absetzen und abschreiben – diese Begriffe klingen sehr ähnlich, beschreiben aber einen unterschiedlichen Vorgang. Etwas "von der Steuer absetzen" heißt, dass Sie zum Beispiel Ihre Werbungskosten wie die tägliche Fahrt zur Arbeit in dem Jahr in der Steuererklärung angeben, in dem die Kosten entstanden sind – und zwar komplett. Das umgangssprachliche "etwas abschreiben" bedeutet, dass Sie die Kosten für zum Beispiel eine Profi-Kamera über mehrere Jahre verteilt jeweils in die Steuererklärung eintragen.
Wie funktioniert die AfA genau?
Jedes Gut, jeder Gegenstand, der netto teurer als 800 Euro ist, hat eine sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Das ist der Zeitraum, in dem der Gegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Bei der AfA schreiben Sie die Anschaffungskosten verteilt auf eben diese Nutzungsdauer ab. Das klingt recht kompliziert, ist aber in der Praxis einfach. Deshalb zurück zur Digitalkamera: Der Fotoapparat kostete in der Anschaffung 1.000 Euro. Nun geht das Finanzamt bei einer Kamera von einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von sieben Jahren aus. Sie rechnen:
1.000 Euro : 7 Jahre = 142,86 Euro pro Jahr
In Ihrer Steuererklärung geben Sie jetzt also sieben Jahre lang je 142,86 Euro an. Das ist die "lineare AfA" – die Höhe der Abschreibung bleibt während der ganzen Abschreibungsdauer gleich.
Wichtig: "Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht." So steht es im Gesetz. Das heißt für Sie: Haben Sie den Gegenstand im März gekauft, dürfen Sie für dieses Jahr nur 10/12 der Jahressumme absetzen. Für unser Beispiel sind das 119,05 Euro.
142,68 Euro : 12 Monate x 10 Monate = 119,05 Euro im Jahr der Anschaffung
Mit dem Abschreibungsrechner können Sie sich auch andere Beispiele berechnen lassen:
Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Abschreibungsrechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Abschreibungsrechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php
ÜBRIGENS:
Kaufen Sie innerhalb dieser sieben Jahre ein neues Objektiv für die Kamera, dann müssen Sie dieses als Teil der Kamera mit abschreiben. Das heißt: Der ursprüngliche Anschaffungspreis der Kamera erhöht sich um die Kosten des Objektivs. Das gilt für alle Sachen, die nicht selbstständig nutzbar sind, sondern nur mit dem ursprünglichen Gerät zusammen.
Warum muss ich die Kosten auf die Nutzungsdauer verteilen?
Ob Kamera oder Büromöbel, diese Dinge kosten oft viel Geld – und nutzen sich auf längere Sicht ab. Anders ausgedrückt: Sie verlieren an Wert. Diese Wertminderung soll die AfA abbilden, indem der Käufer einen Teil der Anschaffungskosten verteilt auf die Nutzungsdauer absetzen kann.
Woher weiß ich, wie lange ein Gut genutzt werden kann?
Das Bundesministerium für Finanzen hat online ein Hilfsmittel zur Verfügung gestellt: Die AfA-Tabellen. In diesen Tabellen können Sie schnell und unkompliziert ablesen, wie lange Sie Güter und Gegenstände nutzen sollten. Ein Auto hat zum Beispiel eine Nutzungsdauer von sechs, Büromöbel von 13 Jahren und ein Tresor muss sogar 23 Jahre lang abgeschrieben werden. Hier geht’s zum Bundesministerium für Finanzen: AfA-Tabellen.
Neu seit 2021: Jegliche Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware hat nun eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr. Das heißt, dass zum Beispiel PCs, Laptops, externes Netzteil, Drucker oder externe Festplatten über 12 Monate hinweg abgeschrieben werden können - bis 31. Dezember 2020 waren es drei Jahre. Das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben am 26. Februar 2021 bekannt gegeben. Die Regelung gilt auch, wenn Sie zum Beispiel 2020 einen PC gekauft und in der Steuererklärung 2020 mit der Abschreibung über drei Jahre hinweg begonnen haben. In der Steuererklärung 2021 können Sie dann die restliche Summe komplett abschreiben, da die 12 Monate nun rum sind.
ÜBRIGENS:
Bei manchen Gegenständen ist die Nutzungsdauer nicht genau festgelegt, Sie müssen die Dauer schätzen. Für die Beraterinnen und Berater der VLH gehört eine solche Schätzung zum Tagesgeschäft. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Muss ich auch einen Bürostuhl für 300 Euro abschreiben?
Nein, alle Güter unter 800 Euro können Sie direkt im Jahr der Anschaffung in voller Höhe in Ihrer Steuererklärung eintragen. Man nennt diese Gegenstände im Steuerrecht auch "geringwertige Wirtschaftsgüter" (GWG).
Wie Unternehmen, Firmen und Betriebe Wirtschaftsgüter abschreiben dürfen, erfahren Sie in unserem Artikel Was alles zum Anlagevermögen gehört. Dazu gehört auch die sogenannte Poolabschreibung.
ÜBRIGENS:
Bis 2018 lag der Grenzwert für geringwertige Wirtschaftsgüter bei 410 Euro. Das heißt: Bei der Steuererklärung 2017 müssen Sie noch mit der Grenze von 410 Euro arbeiten. Erst für Gegenstände, die Sie ab dem 01. Januar 2018 beruflich gekauft haben, gilt der neue Grenzwert von 800 Euro.