Was ist die Bezugsgröße?
23.01.2024Die einheitliche Bezugsgröße wurde eingeführt, um die unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) zu beseitigen. Mit ihr wird jeweils auf die allgemeine Einkommensentwicklung reagiert. Und dank der Einheitlichkeit müssen nicht jedes Mal verschiedene Rechengrößen aus anderen Vorschriften der Sozialversicherung angepasst werden.
Beispiele, auf die sich die Bezugsgröße auswirkt:
- Beurteilung der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag der freiwilligen Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Anspruch auf Familienversicherung in der Krankenversicherung.
- Freibeträge und Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der Krankenversicherung, etwa zum Zahnersatz.
- Beitragsberechnung für versicherungspflichtige Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Höhe des Versorgungsausgleichs bei einer Scheidung.
- Hinzuverdienstgrenze für Rentner/innen unter 65 Jahren.
Wird die Bezugsgröße jedes Jahr neu berechnet?
Ja, die Bezugsgröße wird für jedes Kalenderjahr neu berechnet. Sie ergibt sich aus dem durchschnittlichen Gehalt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im jeweils vorvergangenen Kalenderjahr. Dieses ermittelte Durchschnittsgehalt wird dann auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag aufgerundet. Damit wird erreicht, dass die monatliche Bezugsgröße immer einen vollen Eurobetrag ergibt, wenn sie durch 12 (Monate im Jahr), 30 (Tage im Monat) oder 5 beziehungsweise 7 (Arbeitstage in der Woche) geteilt wird.
Für 2024 liegt die Bezugsgröße bei 3.535 Euro (West) und 3.465 Euro (Ost) im Monat. Ab 1. Januar 2025 wird dann eine neue Bezugsgröße gelten.
Entwicklung der Bezugsgröße seit 2015:
Jahr | Bezugsgröße West | Bezugsgröße Ost |
---|---|---|
2024 | 3.535 Euro | 3.465 Euro |
2023 | 3.395 Euro | 3.290 Euro |
2022 | 3.290 Euro | 3.150 Euro |
2021 | 3.290 Euro | 3.115 Euro |
2020 | 3.185 Euro | 3.010 Euro |
2019 | 3.115 Euro | 2.870 Euro |
2018 | 3.045 Euro | 2.695 Euro |
2017 | 2.975 Euro | 2.660 Euro |
2016 | 2.905 Euro | 2.520 Euro |
2015 | 2.835 Euro | 2.415 Euro |