Steuer ABC

Was ist die Grundrente?

30.04.2024
Die Grundrente – auch Respekt-Rente oder Geringverdienerrente ist ein Zuschlag für Menschen, die viele Jahre gearbeitet und dabei wenig verdient haben. Doch was verbirgt sich dahinter?

Alte Menschen, die Pfandflaschen aus Mülleimern klauben oder auf Lebensmittel von den Tafeln angewiesen sind, weil die Rente nicht zum Leben reicht – das soll nach dem Willen der Bundesregierung nun ein Ende haben. Im November 2019 beschloss sie die Einführung der Grundrente ab 1. Januar 2021. Diese sogenannte Respekt-Rente für Geringverdiener soll die Altersarmut bekämpfen helfen. Doch was genau ist das eigentlich?

Die Grundrente ist nichts anderes als ein finanzieller Rentenzuschlag für Menschen, die mindestens 33 Jahre rentenversichert waren und weniger als andere verdient haben.

Wer profitiert vom Grundrentenzuschlag?

Die sogenannte Respekt-Rente ist für besonders langjährig Rentenversicherte gedacht. Wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und während des Berufslebens im Schnitt weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes verdient hat, bekommt seit 2021 automatisch mehr Geld, damit die Rente wenigstens zum Leben reicht. „Respekt“ deshalb, weil Menschen nach einem langen Arbeitsleben nicht darauf angewiesen sein sollen, zusätzlich zur Rente Bürgergeld beantragen zu müssen. Denn viele ältere Menschen scheuen den Gang zum Amt, weil sie sich schämen oder es ihnen zu kompliziert ist. 

ÜBRIGENS:

Rund 1,1 Mio. Rentenzahlungen werden durch einen Grundrentenzuschlag aufgestockt. Dies entspricht einer Quote von etwa 4,2 Prozent.

Gibt es eine Bedürftigkeitsprüfung?

Für die Grundrente gibt es keine Bedürftigkeitsprüfung, wie man sie vom Bürgergeld kennt. Allein die Einkommensprüfung entscheidet, ob Sie Anspruch haben oder nicht. Das prüft die Deutsche Rentenversicherung seit Juli 2021 automatisch bei allen neuen Rentenanträgen.

Was sind die Grundrentenzeiten?

Um Anspruch auf den Grundrentenzuschlag zu haben, müssen mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Dabei startet der Grundrentenzuschlag in einem sogenannten Übergangsbereich, wenn 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. Im Übergangsbereich ist die Grundrente in der Höhe gestaffelt. Um den die Grundrente in voller Höhe erhalten zu können, müssen mindestens 35 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein.

Grundrente: Was darf ich während meines Berufslebens verdient haben?

Um den Grundrentenzuschlag bekommen zu können, darf das während des gesamten Berufslebens im Durchschnitt erreichte Einkommen eine bestimmte Obergrenze nicht übersteigen. Diese Obergrenze liegt bei 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland. Wie viel das genau ist, ändert sich von Jahr zu Jahr.

Wie wird der Grundrentenzuschlag berechnet?

Berechnet wird der Grundrentenzuschlag aus allen Grundrentenzeiten, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Liegt der eigene Verdienst darunter, wird diese Zeit nicht mitgezählt.

Aus den Zeiten, die für die Berechnung des Grundrentenzuschlags relevant sind, wird zunächst ein Durchschnittswert gebildet, der dann nochmal verdoppelt wird. Allerdings erfolgt eine Begrenzung dieses Werts auf einen Wert, der maximal 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes entspricht. Der so errechnete zusätzliche Betrag wird um 12,5 Prozent gekürzt und für höchstens 35 Jahre berechnet.

Hört sich kompliziert an? Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Kurz zusammengefasst: Wer hat Anspruch auf Grundrente?

Rentnerinnen und Rentner, die

  • 33 oder mehr Jahre Grundrentenzeiten zusammen haben,
  • durchschnittlich während des Berufslebens weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes verdient haben, und
  • zusätzliches Einkommen von weniger als 1.250 Euro monatlich haben (1.950 Euro für Ehepaare).

Wieviel Grundrente bekomme ich?

Der höchstmögliche Grundrentenzuschlag liegt bei 418 Euro pro Monat – mehr gibt es nicht. Die meisten Empfänger/innen liegen deutlich darunter: Das Arbeitsministerium gibt an, dass die Grundrente sich im Schnitt auf 75 Euro monatlich beläuft.

Wird weiteres Einkommen angerechnet?

Ja, wenn Sie neben der Rente noch weiteres Einkommen haben, zum Beispiel aus einer Witwenrente, aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalanlagen, wird das in der Regel angerechnet. Einkünfte aus Minijobs werden nicht berücksichtigt, sofern sie pauschal versteuert sind, das heißt, sofern sie nicht über Lohnsteuerkarte versteuert werden.

Maßgebend ist grundsätzlich das "zu versteuernde Einkommen" des vorvergangenen Kalenderjahres, für 2024 also das Einkommen des Jahres 2022. Informationen hierüber werden zwischen den Finanzbehörden und der Rentenversicherung automatisch ausgetauscht. Ausnahmen gibt es aber für Kapitalerträge oberhalb der Sparerfreibeträge und für Einkünfte von im Ausland lebenden Rentnerinnen und Rentnern. Hier muss eine Meldung durch die Rentnerinnen und Rentner erfolgen. 

Um einen Anspruch auf die volle Grundrente zu haben, darf der steuerfreie Anteil Ihrer Altersrente plus Ihr weiteres Einkommen insgesamt höchstens 1.317 Euro monatlich betragen. Bei Ehepaaren beträgt diese Summe höchstens 2.055 Euro. Was darüber liegt, wird auf die Grundrente angerechnet, und zwar zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag.

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Soweit Sie nicht aus anderen Gründen verpflichtet sind, eine Steuererklärung zu machen, ist dies weiterhin nicht erforderlich, um eine Grundrente zu erhalten. Wurde kein zu versteuerndes Einkommen ermittelt, werden von der Rentenversicherung einfach die Renteneinkommen und Versorgungsbezüge (reduziert durch pauschale Abzüge) sowie die abgeltend versteuerten Kapitalerträge berücksichtigt.

Wann erhalte ich mein Geld?

Ausgezahlt wurde die Grundrente rückwirkend ab Januar 2021. Die ersten Auszahlungen gab es im Juli 2021, und bis Ende 2022 sollten nach und nach alle Berechtigten ihren Bescheid bekommen haben. So lange dauerte es, bis die Deutsche Rentenversicherung insgesamt 26 Millionen Renten geprüft hatte. Alle Neurentner/innen bekommen nun den Zuschlag mit ihrer ersten Rentenzahlung.

Ich bekomme Erwerbsminderungsrente. Habe ich auch ein Anrecht auf Grundrente?

Ja, das haben Sie. Alle genannten Regelungen gelten für Sie genauso.

Wie kann ich die Grundrente beantragen?

Sie müssen die Geringverdienerrente nicht selbst beantragen. Ob Sie Anspruch haben, ermittelt die Rentenversicherung in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt automatisch. Das gilt für alle derzeitigen und künftigen Rentner/innen gleichermaßen.

Muss ich auf die Grundrente Steuern zahlen?

Gute Nachrichten für alle Rentnerinnen und Rentner mit Anspruch auf Grundrente. Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die Grundrente steuerfrei zu stellen – und zwar rückwirkend ab 2021.

Das bedeutet, dass auf diesen Teil der Altersrente keine Einkommensteuer fällig wird. Der Grundrentenzuschlag wird in voller Höhe gezahlt. Wer bereits vor dem Zeitpunkt dieses Beschlusses Grundrente erhalten und dafür Einkommensteuer gezahlt hat, bekommt einen korrigierten Steuerbescheid und möglicherweise eine Steuererstattung. Grundrentnerinnen und Grundrentner müssen dafür nichts tun. Die Finanzämter werden automatisch tätig.

Doch nicht alle, die eine Grundrente beziehen, werden eine Steuererstattung bekommen. Denn viele Rentnerinnen und Rentner müssen von vornherein keine Einkommensteuer zahlen. Nur wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte über dem jährlichen Grundfreibetrag liegt, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und möglicherweise auch Steuer zahlen. Lediglich Minijobs werden, wie weiter oben schon erwähnt, in der Regel nicht berücksichtigt. Die Einkommensteuer berechnet sich dann für alle Ihre Einkünfte, abzüglich der Freibeträge und Pauschalen. Das heißt: Im besten Fall geben Sie nur die Steuererklärung ab, müssen aber kein Geld ans Finanzamt überweisen. In unserem Artikel zur Besteuerung von Renten erklären wir Ihnen das genauer.

ÜBRIGENS:

Rente ist ein komplexes Thema und für jede Person individuell anders. Deshalb empfiehlt es sich, vorab von der Rentenversicherung beraten zu werden.

Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen rund um die Einkommensteuererklärung haben, stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne zur Seite. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.
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