Steuer ABC

Was ist die Kapitalertragsteuer?

30.05.2024
Die Kapitalertragsteuer ist eine Art vorausgezahlte Einkommensteuer. Wie das funktioniert, erklären wir hier.

In Deutschland gibt man nach Ablauf eines Jahres eine Steuererklärung ab und bekommt dann entweder Steuern erstattet oder muss Steuern nachzahlen. Nicht so bei Kapitalerträgen. Die Kapitalertragsteuer wird direkt bei der Gutschrift der Kapitalerträge an der Quelle – in der Regel ist das die Bank – einbehalten und an den Fiskus weitergegeben. Deshalb ist die Kapitalertragsteuer eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, eine Art vorausgezahlte Einkommensteuer.

Warum gibt es die Kapitalertragsteuer?

Zum einen möchte der Fiskus alle Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassend besteuern, zum anderen Steuerhinterziehung entgegenwirken. Letzteres vor allem dadurch, dass die Kapitalertragsteuer als Quellensteuer direkt vom Finanzinstitut einbehalten wird.

Kapitalertragsteuer oder Abgeltungssteuer?

Seit 2009 gibt es einen einheitlichen Abzug der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent. Hinzu kommen Soli und Kirchensteuer. Weil sie automatisch abgezogen wird und die Steuerschuld auf Kapitalerträge damit abgegolten ist, nennt man sie auch Abgeltungssteuer. Die beiden Begriffe werden oft synonym verwendet. Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu: „Der Steuerabzug bei Kapitalerträgen hat abgeltende Wirkung, das heißt es besteht keine Pflicht mehr, diese bereits versteuerten Erträge in der Steuererklärung anzugeben.“ Rechtstechnisch handle es sich um eine Kapitalertragsteuer, aber im Allgemeinen spreche man von der Abgeltungssteuer oder auch Abgeltungsteuer (mit nur einem s).

Wie funktionierte die Kapitalertragsteuer bis 2009?

Je nach Geldanlage lag die Kapitalertragsteuer bis 2009 bei 20 bis 35 Prozent.

  • 20 Prozent beispielsweise bei Dividenden aus Aktien
  • 30 Prozent zum Beispiel bei Bundesschatzbriefen, Pfandbriefen, Festgelder und Sparkonten
  • 35 Prozent bei Tafelgeschäften

Ein Vorher-Nachher-Beispiel:

Nehmen wir hypothetisch an, Sie haben ein Sparbuch mit 5.000 Euro Guthaben. Dafür erhalten Sie jedes Jahr märchenhafte 80 Euro Zinsen. Vor dem 1. Januar 2009 mussten Sie Kapitalertragsteuer auf Ihre Zinsen zahlen, genauer gesagt die Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 Prozent:

5.000 Euro Guthaben = 80 Euro Zinsen/Jahr, davon 30% Steuern = 24 Euro Kapitalertragsteuer

Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungssteuer und es sind nur noch 25 Prozent Steuern auf Ihre Zinsen fällig:

5.000 Euro Guthaben = 80 Euro Zinsen/Jahr, davon 25% Steuern = 20 Euro

Gab es weitere Besonderheiten bei der Kapitalertragsteuer?

Anders als heute waren Aktiengewinne vor 2009 nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Das hat sich geändert: Aktiengewinne gehören heute zu den Einkünften aus Kapitalerträgen und sind damit mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zu versteuern.

Außerdem war die Kapitalertragsteuer bei der Einkommensteuer anrechenbar. Das ist bei der heutigen Abgeltungssteuer nicht mehr der Fall.

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