Steuer ABC

Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?

06.02.2025
Ein Lohnsteuerhilfeverein bietet Arbeitnehmern, Rentnern und Studierenden eine günstige und sichere Alternative zur klassischen Steuerberatung – persönlich, zuverlässig und mit dem Ziel, Steuern zu sparen. Genau wie die VLH.

Zusammenfassung

  • Ein Lohnsteuerhilfeverein berät innerhalb seiner Beratungsbefugnis zu allen Fragen der Einkommensteuer.
  • Mitglieder erhalten Hilfe bei der Erstellung und Einreichung ihrer Steuererklärung.
  • Die Beratung ist rechtssicher und oftmals günstiger als beim Steuerberater.
  • Die VLH ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein.
VLH-Beratungsstelle

Wer Hilfe bei der Steuererklärung braucht, denkt oft an die klassische Beratung beim Steuerberater oder der Steuerberaterin. Lohnsteuerhilfevereine sind vielen kein Begriff. Dabei können sie eine Alternative sein, wenn man persönliche Beratung für überschaubare Kosten haben möchte.

Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine gemeinnützige Organisation, die ihren Mitgliedern im Rahmen der beschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung hilft und rund um das Thema Einkommensteuer berät. Das bedeutet, dass die Mitglieder in der Regel keine weitere Steuerberatung benötigen. Ein Lohnsteuerhilfeverein kümmert sich um alles. Dazu gehören auch die Kommunikation mit dem Finanzamt oder die Prüfung des Steuerbescheids.

Um die Mitglieder optimal beraten zu können hat ein Lohnsteuerhilfeverein Beratungsstellen, die von kompetenten Berater/innen geleitet werden. Sie sind Profis in Sachen Einkommensteuer und persönlich oder digital für die Mitglieder da. Wir, die VLH, sind Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit. Ob man in Aachen oder Görlitz wohnt, in Flensburg oder am Bodensee, eine VLH-Beratungsstelle ist immer in der Nähe. Und das ist noch nicht alles: Die VLH gibt es schon seit 1972 und sie stellt die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Hier kommen also Erfahrung und Qualität zusammen.

Wem dürfen Lohnsteuerhilfevereine bei der Steuererklärung helfen?

Der Beruf der Steuerberatung ist rechtlich streng geregelt. Nur wenige Berufe dürfen in Steuerangelegenheiten beraten. Die Lohnsteuerhilfe sind hier eine Ausnahme, um Angestellten, Beamten, Rentner/innen, Pensionären, Studierenden, Azubis und Unterhaltempfänger/innen eine kostengünstige Alternative zu ermöglichen. 

Die Bedingungen für eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein sind: 

  • Sie gehören zu den oben genannten Personengruppen.
  • Sie haben keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Tätigkeit oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünften. Es sei denn, es handelt sich um bestimmte begünstigte steuerfreie Einnahmen.
  • Einnahmen aus anderen Einkunftsarten dürfen 18.000 Euro nicht übersteigen. Bei Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften darf der Gewinn bis zu 18.000 Euro betragen. 

Wichtig: Sie müssen Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden, eine einmalige Beratung gegen Honorar ist nicht möglich. So steht es im Steuerberatungsgesetz. 

Steuerberaterung und Lohnsteuerhilfeverein – was ist der Unterschied?

Wenn Sie zur klassischen Steuerberatung gehen, zahlen Sie Gebühren. Diese sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Allerdings kann der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin diese Gebühren innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite selbst festlegen. Das heißt: Müssen Sie Ihren Steuerberater oft um Rat fragen und haben eine komplizierte Steuererklärung, dann kann es teuer werden. Das ist beim Lohnsteuerhilfeverein nicht der Fall. Hier zahlen Sie nur einmal pro Jahr einen Mitgliedsbeitrag, der nach Ihrem Einkommen gestaffelt ist. Danach können Sie so oft Sie wollen Ihre Beratungsstelle kontaktieren und sich persönlich beraten lassen, es gibt keine Zusatzkosten. 

Was beide Beratungsformen eint: Steuerberater/innen und Lohnsteuerhilfevereine sind beide Profis in Ihrem Metier und Sie haben die volle rechtliche Sicherheit. Zudem verlängert sich durch die professionelle Hilfe die Abgabefrist der Steuererklärung um mehrere Monate. 

Lohnsteuerhilfeverein: Was sind die konkreten Leistungen?

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Ganzjährige persönliche Beratung
  • Beantragung sämtlicher Steuerermäßigungen
  • Unterstützung bei der Steuerklassenwahl
  • Beratung zu Kindergeld und Riester-Zulage
  • Berechnung der möglichen Steuerrückerstattung
  • Prüfung des Steuerbescheids
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Im Streitfall klagen vor dem Finanzgericht

Was sind die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der VLH?

Als Mitglied bei der VLH profitieren Sie von der Expertise der VLH-Steuerexpertinnen und -experten und das zu einem fairen Beitrag – ohne Zusatzkosten. Das ist in der Regel günstiger als eine Steuerberatung und sicherer als seine Steuererklärung selbst zu machen. Sie suchen sich einfach eine persönliche VLH-Beratungsstelle in Ihrer Nähe aus und haben bei Fragen immer eine direkte Ansprechperson. Und das Beste: In Erstattungsfällen erhalten VLH-Mitglieder im Schnitt 1.400 Euro vom Finanzamt zurück.  
Aus diesem Grund ist eine VLH-Mitgliedschaft sinnvoll und ein guter Schritt zu mehr Steuersicherheit.

Steuererklärung mit der VLH

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Häufige Fragen zur Arbeit eines Lohnsteuerhilfevereins:

  • Wer kann Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden?

    Mitglied werden können Angestellte und Beamte, Rentner/innen und Pensionäre, Studierende und Azubis, also Personen die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Versorgungsbezüge haben. Dazu gehören auch Einkünfte aus Unterhaltsleistungen oder sonstige Leistungsempfänger/innen. Selbstständige und Gewerbetreibende sind - bis auf wenige Ausnahmefälle -leider ausgeschlossen.

  • Welche Kosten sind damit verbunden?

    Die Kosten bestehen aus einem jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen richtet. Es gibt keine gesonderte Gebührenordnung wie bei Steuerberatern, sondern eine gestaffelte Beitragsstruktur. Oft gibt es eine einmalige Aufnahmegebühr.

  • Wie unterscheidet sich ein Lohnsteuerhilfeverein von einem Steuerberater?

    Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur für Mitglieder mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen, Einkünften aus Unterhaltsleistungen oder Einkünften nach § 22 Nr. 5 EStG tätig sein und beraten ausschließlich in beschränktem Umfang nach § 4 Nr. 11 StBerG. Steuerberater hingegen bieten umfassendere Dienstleistungen und können auch Selbstständige und Unternehmen betreuen. Dafür sind Steuerberater meist teurer als Lohnsteuerhilfevereine.

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