Was ist ein Verlustabzug?
01.07.2024Job verloren, an der Börse verspekuliert, viel Geld für die eigene Weiterbildung ausgegeben: Es gibt einfach Jahre, in denen läuft nichts so, wie es soll. Zieht man am Ende des Jahres die Ausgaben von den Einnahmen ab, bleibt dann auch noch ein dickes Minus. Immerhin: Sie können manche Ihrer Verluste steuerlich geltend machen – mit dem sogenannten Verlustabzug. Das kann entweder ein Verlustrücktrag oder ein Verlustvortrag sein.
Unser Video gibt einen guten Einblick ins Thema:
Oder Sie lesen einfach schwarz auf weiß, wie das mit dem Verlustabzug funktioniert:
Wie funktioniert der Verlustabzug?
Ist die Summe Ihrer Einkünfte in einem Jahr negativ, können Sie diese Verluste entweder mit den Vorjahren oder mit dem Folgejahr verrechnen. Das gilt allerdings nur für Werbungskosten oder andere Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihren Einnahmen stehen. Das klingt kompliziert, daher bringt ein Beispiel Klarheit: Thorsten hat zunächst eine Lehre zum Kfz-Mechatroniker gemacht und sich später entschlossen, noch Maschinenbau zu studieren. Er verdient während des Studiums verhältnismäßig wenig Geld, hat aber hohe Ausgaben für Studiengebühren, Fachbücher, Benzin und einen Laptop. Er rechnet aus, wie viel Geld er in einem Jahr verdient hat und zählt die Ausgaben des Jahres zusammen. Hat er beide Ergebnisse, zieht er die Ausgaben von den Einnahmen ab. Es bleibt ein Minus, also ein Verlust. Thorsten hat jetzt – genau wie alle anderen Steuerzahler/innen – die Wahl: Er kann entweder den Verlustrücktrag oder den Verlustvortrag nutzen.
ÜBRIGENS:
Für Azubis und Studierende gilt: Die Kosten der Erstausbildung ohne Ausbildungsvertrag können nicht zu einem Verlustabzug führen. Diese gelten als Sonderausgaben. Nur für duale Ausbildungen, ein duales Studium, Weiterbildungen oder Zweitausbildungen können Werbungskosten geltend gemacht werden. Und nur diese können zu einem Verlustabzug führen. Ob Ihre Kosten auch als Werbungskosten gelten, erfahren Sie in unserem Überblick Ausbildungskosten.
Was ist der Verlustrücktrag?
Grundsätzlich kann man einen Verlust in die Vergangenheit "zurücktragen". Also in vorherige Steuerjahre. Für Thorsten, der kurz nach der Lehre mit der Berufsausbildung begonnen hat, ist das keine gute Alternative. Er hat bisher sehr wenig Geld verdient und keine Steuererklärung abgegeben.
Der Verlustrücktrag bietet sich dagegen in folgender Situation an: Nehmen wir an, Sie haben 2022 in Vollzeit gearbeitet, keine Verluste gemacht und Ihre Steuererklärung abgegeben. 2023 lief nicht so gut für Sie, Sie machen Verluste und entscheiden sich für den Verlustrücktrag. Das Finanzamt ändert jetzt Ihren Steuerbescheid für 2022 und verrechnet Ihre Einnahmen aus 2022 mit den Verlusten aus 2023. Die Verluste mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen. Sie bekommen also in der Regel durch den Verlustrücktrag Steuern vom Finanzamt zurück.
Was ist der Verlustvortrag?
Bleiben wir bei unserem Beispielfall: Thorsten gibt seine Steuererklärung ab. Gleich auf der ersten Seite der Steuererklärung muss er beim Punkt "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ein Kreuzchen machen. Dadurch stellt ihm das Finanzamt einen „Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ aus. Darin steht, ob ein Verlustvortrag möglich ist und auch wie hoch dieser ausfällt. Dieser Verlustfeststellungsbescheid wird bei Ehepaaren getrennt erteilt, und zwar in der Regel zusammen mit dem Steuerbescheid. Die Folge: Das Finanzamt merkt sich im aktuellen Jahr die Höhe des Verlustes und zieht den Verlust im nächsten Jahr von den Einkünften ab. Das senkt dann die Steuer im kommenden Jahr, Thorsten kann dadurch also Geld sparen, wenn er in seinen neuen Job startet.
ÜBRIGENS:
Sollten Sie in einem Jahr einen Verlustfeststellungsbescheid erhalten haben und im nächsten Jahr wieder nichts verdienen, dann verschieben sich Ihre Verluste automatisch ins übernächste Jahr usw. Mit der Aufnahme einer Tätigkeit können die angesammelten Verlustvorträge dann steuersparend genutzt werden.
Muss ich mich immer zwischen Verlustvortrag und Verlustrücktrag entscheiden?
Sie können den Verlust auch aufteilen und zum Beispiel einen Teil des Verlusts in das vergangene Jahr zurücktragen und für den Rest den Verlustvortrag nutzen.
Ist der Verlustabzug nur was für Azubis und Studierende?
Nein, den Verlustabzug können alle Steuerzahler/innen nutzen, die einen Verlust gemacht haben. Das kommt zum Beispiel vor, wenn man seinen Job verliert und aufgrund der vielen Bewerbungen hohe Ausgaben hat.
Verluste aus Kapitalanlagen (auch mit Kryptowährungen) können Sie ebenfalls steuerlich nutzen. Wie das geht, erklärt unser Artikel zur Verlustverrechnung.
ÜBRIGENS:
Bis zu einem Betrag von einer Million Euro ist ein Verlustvortrag uneingeschränkt möglich. Darüber hinaus galt für den Verlustvortrag bislang eine Grenze von 60 Prozent der Einkünfte des Verlustvortragsjahrs. Diese Grenze wird für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 auf 70 Prozent erhöht.