Was ist eine Unterstützungskasse?
22.01.2024Die Unterstützungskasse ist der älteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung, die die Verwaltung und Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin übernimmt. Oft bieten zum Beispiel Versicherungsunternehmen eine Unterstützungskasse an.
ÜBRIGENS:
Es gibt fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse.
Wie funktioniert die bAV?
Grundprinzip der bAV ist die Entgeltumwandlung. Das heißt, dass Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin einen Teil Ihres Lohns direkt zum Beispiel in eine Unterstützungskasse überweist. Für welchen Durchführungsweg er bzw. sie sich entscheidet, entscheidet Ihr Chef bzw. Ihre Chefin selbst. Weitere Details dazu finden Sie in unserem Artikel zur betrieblichen Altersvorsorge.
Was sind die Steuervorteile der Unterstützungskasse?
Egal wie hoch Ihre monatlichen Einzahlungen in die Unterstützungskasse sind, sie bleiben immer steuerfrei. Allerdings sind Ihre Einzahlungen nur bis zu einer Grenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sozialabgabenfrei. Diese vier Prozent liegen 2024 bei 3.264 Euro pro Jahr. Bei monatlichen Beiträgen könnten Sie also 302 Euro sozialabgabenfrei in die Unterstützungskasse überweisen.
Für wen lohnt sich die Unterstützungskasse?
Die Unterstützungskasse lohnt sich vor allem für Führungskräfte. Bei der Direktversicherung, der Pensionskasse oder dem Pensionsfonds sind die monatlichen Einzahlungen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Da Führungskräfte oft ein höheres Gehalt bekommen, würden sie diese Grenze schnell überschreiten und könnten keine Steuervorteile mehr genießen. Deshalb lohnt sich für sie die Unterstützungskasse.
Muss ich die Betriebsrente im Alter versteuern?
Sobald Sie im Rentenalter in den wohlverdienten Ruhestand gehen, ist die Betriebsrente grundsätzlich steuerpflichtig. Das nennt man nachgelagerte Besteuerung. Da die Rentenzahlungen aus der Unterstützungskasse Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind, gelten aber immerhin folgende Freibeträge:
- Versorgungsfreibetrag
- Werbungskosten-Pauschbetrag.
Unser Artikel Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? Und wie viel? bietet Ihnen viele weitere Details zu diesem Thema.