Steuer ABC

Welche Belege müssen in die Steuererklärung?

29.02.2024
Seit 2017 gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das heißt: Sie können die Steuererklärung ohne Belege abgeben, müssen diese aber aufbewahren.

Bis 2016 war jede/r Steuerzahler/in verpflichtet, bestimmte Belege mit seiner Steuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen. Ab 2017 wurde aus dieser Belegvorlagepflicht eine sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet: Wer seine Steuererklärung abgibt, ist nur noch in Ausnahmefällen verpflichtet Nachweise mitzuschicken. "Belege sind mit der Einkommensteuererklärung nur dann einzureichen, wenn in den Vordrucken / Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird", so das Bundesfinanzministerium. Kurz gesagt: Eine Steuererklärung ganz ohne Belege und Nachweise ist heute der Normalfall.

Wichtig: Sammeln und Aufbewahren müssen Sie die Belege dennoch, denn bei Bedarf kann das Finanzamt die Unterlagen nachfordern – im Zweifelsfall sogar 10 Jahre lang. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Aufbewahrungsfrist. Als VLH-Mitglied sollten Sie daher Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater trotz Belegvorhaltepflicht alle Belege mitbringen bzw. per Belegupload zusenden, damit auf Rückfragen und Prüfungen seitens des Finanzamts sofort reagiert werden kann.

Seit wann gilt die Belegvorhaltepflicht?

Das Gesetz zur Belegvorhaltepflicht trat zum 1. Januar 2017 in Kraft, die Änderungen galten daher erstmals für alle Belege, die Sie 2017 gesammelt haben. Diese Belege wurden im Steuerjahr 2018 mit der Steuererklärung 2017 eingereicht.

ÜBRIGENS:

Belege können Sie heute digital nachreichen, wenn das Finanzamt solche anfordert. Mehr dazu: Belege nachreichen mit NACHDIGAL.

Welche Belege müssen zuhause aufbewahrt werden?

Folgende Belege sollten Sie griffbereit haben, wenn das Finanzamt Rückfragen hat oder Belege anfordert:

  • Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld
    Die Bescheinigungen erhalten Sie von der Behörde, die Ihnen das Geld gezahlt hat: das Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt, das Elterngeld zum Beispiel vom Bezirksamt, das Krankengeld von Ihrer Krankenkasse usw. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Artikel Progressionsvorbehalt: Warum Lohnersatzleistungen die Steuer erhöhen.
     
  • Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer oder die Vorabpauschale zum Beispiel aus Aktienfonds
    Ihre Bank schickt Ihnen diese Bescheinigung in der Regel automatisch zu.
     
  • Spendenbescheinigungen bzw. Zuwendungsbestätigungen
    Achten Sie darauf, dass Ihnen die Organisation oder der Verein für den Sie spenden, eine Spendenquittung ausstellt. Übrigens steht Ihnen nicht nur für eine Geldspende eine Quittung zu, sondern auch für Sachspenden oder sogar für Ihre gespendete Zeit.
     
  • Nachweis von außergewöhnlichen Belastungen
    Dazu zählen zum Beispiel Krankheitskosten, Pflege- und Pflegeheimkosten, Unterhaltskosten, Beerdigungskosten und vieles mehr. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Steuer ABC Was sind außergewöhnliche Belastungen?
     
  • Nachweise einer Behinderung
    Das sind in der Regel entweder ein Schwerbehindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid. Beides stellt Ihnen Ihr zuständiges Versorgungsamt aus. Oder Sie nehmen den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch.
     
  • Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
    Verwandte in gerader Linie müssen füreinander Unterhalt zahlen, wenn nötig. Ist das der Fall, dann heben Sie den Nachweis über diese Zahlungen zuhause auf. Mehr dazu in unserem Artikel zum Thema Unterhalt.
     
  • Studienbescheinigung
    Studiert Ihr Kind, sollten Sie die sogenannte Immatrikulationsbescheinigung griffbereit haben. Dieses Formblatt bestätigt, dass man an der Hochschule zum Studium eingeschrieben ist.
     
  • Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge
    Dazu zählt in der Hauptsache die so genannte Riester-Rente. Ihre Bank oder Versicherung schickt Ihnen eine Bescheinigung darüber automatisch zu.
     
  • Nachweis über besondere Werbungskosten
    Das können zum Beispiel beruflich bedingte Umzugskosten sein, die Kosten einer Weiterbildung oder Möbel für Ihr Arbeitszimmer. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Was sind Werbungskosten?
     
  • Handwerkerrechnungen inkl. Kontoauszüge
    Wenn Sie Handwerker/innen im Haus hatten und die Rechnungen steuerlich geltend machen wollen, dann sollten sie auch diese sowie die dazugehörigen Kontoauszüge bzw. Zahlungsquittung aufbewahren.

ÜBRIGENS:

Haben Sie Online-Rechnungen unter Ihren Unterlagen, also Belege nur elektronisch erhalten, werden auch diese vom Finanzamt anerkannt, wenn sie alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten. Papierrechnungen und elektronische Rechnungen sind also gleichgestellt.

Was galt vor der Gesetzesänderung?

Für die Steuererklärung 2016, die 2017 abgegeben wurde sowie die vorherigen Steuererklärungen, galt für bestimmte Belege eine gesetzliche Vorlagepflicht. Das bedeutete, dass Sie die oben genannten Nachweise im Original direkt beilegen mussten und nur die Kopien bei sich zuhause aufbewahren durften. Sonstige Unterlagen, Aufstellungen und Erläuterungen, die für das Besteuerungsverfahren von Bedeutung sind, unterlagen dieser Belegvorlagepflicht zwar nicht, sollten aber dennoch mit der Steuererklärung eingereicht werden.

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