Welche Steuerklassen gibt es und was bedeuten sie?
31.10.2024Inhalt
- Video: Übersicht aller Steuerklassen in Kürze
- Alle Steuerklassen im Überblick
- Wann muss ich meine Steuerklasse wechseln?
- Steuerklasse 1 – Für Alleinstehende
- Steuerklasse 2 – Für Alleinerziehende
- Steuerklasse 3 – Für Ehepaare in Kombination mit Steuerklasse 5
- Steuerklasse 4 – Für Ehepaare mit gleich hohem Einkommen
- Steuerklasse 5 – Für Ehepaar in Kombination mit Steuerklasse 3
- Die beste Steuerklassen-Kombi für Paare
- Steuerklassenrechner
- Wann lohnt sich der Steuerklassenwechsel für Ehepaare?
- Steuerklasse 6 – Für den zweiten Job
- Steuerklasse bei Arbeitslosigkeit
Das Finanzamt ordnet jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin eine Lohnsteuerklasse, oder auch nur Steuerklasse genannt, zu. Insgesamt gibt es in Deutschland sechs. Sie helfen dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin dabei, die Lohnsteuer eines Mitarbeitenden zu berechnen.
Welche Steuerklassen gibt es in Deutschland?
Die Lohnsteuerklasse richtet sich in erster Linie nach dem Familienstand. Alleinstehenden ordnet das Finanzamt automatisch die Klasse I (1) zu. Alleinerziehende können Klasse II (2) beantragen und bekommen dort den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Und für Ehepaare gibt es eine Besonderheit in Sachen Steuerklasse: Sie können zwischen verschiedenen Steuerklassen wählen. Wer mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs hat, bekommt ab dem zweiten Job Klasse VI (6) automatisch zugeordnet. Der Familienstand ist dabei egal.
Für eine kurze Übersicht sehen Sie sich einfach unser Video an:
Alle Steuerklassen im Überblick
Unsere Tabelle zeigt Ihnen noch einmal schwarz auf weiß, wen das Finanzamt wie einteilt:
Steuerklasse | Familienstatus |
---|---|
I (1) | a) Alleinstehende (Ledige, Geschiedene, Verwitwete) b) Getrennt lebende Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften |
II (2) | Alleinerziehende (ab dem 1. Kind) |
III (3) | a) Verwitwete (im Jahr des Todes + Folgejahr) b) Verheiratete / eingetragene Lebenspartnerschaften (wenn der Partner bzw. die Partnerin Steuerklasse 5 gewählt hat) |
IV (4) | Verheiratete / eingetragene Lebenspartner (wenn der Partner bzw. die Partnerin auch Steuerklasse 4 wählt) |
V (5) | Verheiratete / eingetragene Lebenspartner (wenn der Partner bzw. die Partnerin Steuerklasse 3 wählt) |
VI (6) | Ledige / Verheiratete / eingetragene Lebenspartnerschaften (ab einem zweiten Job, wenn kein Minijob) |
Welche Steuerklasse habe ich?
Die persönliche Lohnsteuerklasse lässt sich ganz einfach herausfinden. Der schnellste Weg ist ein Blick auf die Lohnsteuerbescheinigung oder die monatliche Gehaltsabrechnung. Die Steuerklasse steht nämlich auf jeder Abrechnung, die Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin erhalten.
Wann muss ich meine Steuerklasse wechseln?
Wenn sich die eigenen Familienverhältnisse ändern, kann auch die Steuerklasse angepasst werden. Das ist der Fall wenn...
- Sie heiraten.
- Sie sich von Ihrem Ehepartner bzw. Ihrer Ehepartnerin trennen oder geschieden werden.
- Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin stirbt.
- Sie als Alleinstehende/r ein Kind bekommen.
- Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptberuf einen zweiten Job annehmen, der sowohl sozialversicherungspflichtig als auch steuerpflichtig ist.
Steuerklasse 1 – Für Alleinstehende
Für alleinstehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt: Sie erhalten automatisch die Steuerklasse 1 und können diese im Vergleich zu verheirateten Paaren nicht frei wählen. Dazu zählen
- Ledige,
- Verwitwete (im Jahr nach dem Tod des Ehepartners) und
- Geschiedene.
Mehr dazu in unserem Artikel Steuerklasse I (1): Die Steuerklasse für Alleinstehende.
Sind Sie (noch) verheiratet, wird Ihnen Steuerklasse 1 nur zugeteilt, wenn Ihr/e Partner/in im Ausland lebt oder sie innerhalb Deutschlands dauerhaft getrennt leben. Das heißt: Sie haben in der Regel unterschiedliche Wohnsitze, obwohl sie verheiratet sind.
Die meisten Arbeitnehmer/innen in Deutschland sind der Steuerklasse 1 zugeordnet – nämlich über 22 Millionen. Ein Arbeitnehmer in dieser Klasse verdient durchschnittlich 31.669 Euro brutto im Jahr, eine Arbeitnehmerin in der gleichen Steuerklasse nur durchschnittlich 25.258 Euro. (Bundesfinanzministerium 2024)
Steuerklasse 2 – Für Alleinerziehende
Da der Fiskus Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern unterstützen möchte, können sie in die Steuerklasse 2 wechseln. Voraussetzung dafür ist:
- Sie müssen mit Ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnung leben.
- Ihnen muss entweder Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für das Kind zustehen.
- Keine andere volljährige Person darf mit Ihnen in einer sogenannten Haushaltsgemeinschaft zusammenleben.
Mehr dazu in unserem Artikel: Alleinerziehend: Steuerklasse II (2) nutzen, Entlastungsbetrag sichern.
Von den rund 1 Million Arbeitnehmer/innen, die Steuerklasse 2 zugeordnet sind, sind 87,4 Prozent Frauen, so das Bundesfinanzministerium 2024.
Steuerklasse 3 – Für Ehepaare in Kombination mit Steuerklasse 5
In die Steuerklasse 3 gehören alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- die verheiratet sind,
- die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder
- die verwitwet sind (im Jahr des Todes + Folgejahr, Partner/in hatte Steuerklasse 5)
Die Steuerabzüge sind in Steuerklasse 3 geringer als in 4 und 5, sodass mehr Netto vom Brutto bleibt.
Über 10 Millionen Steuerzahler/innen haben Steuerklasse 3 gewählt und einen Durchschnittslohn von 47.393 Euro. 78,4 Prozent davon sind Männer (2024).
Steuerklasse 4 – Für Ehepaare mit gleich hohem Einkommen
Steuerklasse 4 ist für verheiratete Paare mit ungefähr gleich hohem Einkommen gedacht. Seit 2010 können Ehepaare zusätzlich eine Kombination mit Faktor wählen. Mehr dazu in unserem Artikel Steuerklasse IV (4) mit Faktor: Das sind die Vorteile.
ÜBRIGENS:
Wenn Sie heiraten, ordnet Ihnen das Finanzamt automatisch die Steuerklassenkombination 4 und 4 zu. Wollen Sie eine andere Kombination wählen, müssen Sie diese beim Finanzamt beantragen.
Steuerklasse 5 – Für Ehepaare in Kombination mit Steuerklasse 3
Steuerklasse 5 ist nur in Kombination mit Steuerklasse 3 wählbar. Das bedeutet, dass ein Partner die Steuerklasse 3 und der/die andere die Steuerklasse 5 wählt. Der große Nachteil der Steuerklasse 5: Ab dem ersten Euro wird Ihr Lohn besteuert, was zu einem deutlich geringeren Nettoeinkommen führt.
Das liegt daran, dass alle Freibeträge, die eigentlich Ihnen zustehen würden, auf Ihren Partner oder Ihre Partnerin in Steuerklasse 3 übertragen werden. So wird der Grundfreibetrag von 11.784 Euro (Stand 2024) dem Einkommen des Partners mit Steuerklasse 3 doppelt zugerechnet. Dadurch wird das Gehalt in Steuerklasse 5 stärker besteuert.
Insgesamt kann dieses Modell jedoch sinnvoll sein, wenn das Einkommen der Partner unterschiedlich hoch ist, da die geringen Abzüge in Steuerklasse 3 den Nachteil in Steuerklasse 5 oft ausgleichen.
ÜBRIGENS:
Laut dem Statistischen Bundesamt entscheiden sich die meisten Ehepaare nach wie vor für die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. Doch dabei gilt es jedoch zu beachten, dass es sich am meisten lohnt, wenn die Höhe der Gehälter ungefähr 60 zu 40 Prozent beträgt. Ist der Unterschied noch größer, kann es teilweise zur Nachzahlung von Steuern und sogar Steuervorauszahlungen kommen.
Welche ist die beste Steuerklassen-Kombi für verheiratete Paare?
Ehepaare können sich zwischen drei Kombinationen der Steuerklassen entscheiden:
- Verdient ein/e Partner/in deutlich mehr als der bzw. die andere, kann sich eine Kombination aus 3 und 5 lohnen.
- Verdienen die Ehepartner/innen annähernd gleich viel, bietet sich eine Kombination aus 4 und 4 an.
- Seit 2010 können Ehepaare auch die Kombination Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Durch den Faktor berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des Jahres. So können Sie eine Steuernachzahlung vermeiden.
Unser Steuerklasse-Rechner gibt Ihnen einen schnellen Überblick über eine passende Kombination für Sie und Ihre/n Ehepartner/in:
Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Steuerklassenrechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Steuerklassenrechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php
UNSER TIPP:
Wer verheiratet und als Alleinverdiener/in finanziell für die ganze Familie verantwortlich ist, braucht ein hohes Nettoeinkommen. Hier bietet sich die Steuerklassenkombination 3 und 5 an. Das heißt: Der/Die Alleinverdienende wählt Steuerklasse 3, der/die Partner/in Steuerklasse 5. Denn bei Steuerklasse 3 ist der monatliche Lohnsteuerabzug am geringsten.
Wann lohnt sich der Steuerklassenwechsel für Ehepaare?
Ein Steuerklassenwechsel lohnt sich immer dann, wenn sich Ihre Einkommenssituation ändert. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie den Job wechseln und nun sehr viel mehr oder weniger verdienen als Ihr/e Partner/in, oder wenn Sie bald ein Kind bekommen. Elterngeld und Mutterschaftsgeld richten sich nämlich nach dem Nettoverdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt – und zwar dem Nettoverdienst des Elternteils, der/die das Kind nach der Geburt überwiegend betreuen wird. Der Nettoverdienst kann höher werden, wenn man frühzeitig die Steuerklasse ändert. Je höher der Nettoverdienst, desto höher fällt auch das Elterngeld aus. Mehr dazu in unserem Artikel: Für wen sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt.
Wie kann ein Ehepaar seine Steuerklasse wechseln?
Paare wechseln ihre Lohnsteuerklasse beim zuständigen Finanzamt. Dazu benötigen sie den "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten"
Seit Oktober 2021 ist es möglich, den Antrag online zu stellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Das funktioniert mit "Mein Elster", dem Online-Portal des Finanzamts. Egal, ob man von Kombination 4/4 in 3/5 wechselt oder umgekehrt, das Formular ist für jeden Steuerklassenwechsel immer dasselbe.
Ein wenig komplizierter ist es, wenn man die Lohnsteuerklasse 2 beantragen möchte. Denn dazu stellen man einen „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird dann als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt.
Steuerklasse 6 – Für den zweiten Job
Wenn Sie neben Ihrem Hauptjob einen weiteren Job ausüben, kommt für diesen automatisch Steuerklasse 6 zum Einsatz – unabhängig von Ihrem Familienstand. Der Hauptverdienst wird dann mit Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5 abgerechnet, während der zweite Job immer der Steuerklasse 6 zugeordnet wird. Das führt zu höheren Abzügen, da es in Steuerklasse 6 keine Freibeträge gibt. Ein pauschal versteuerter Minijob gehört allerdings nicht dazu. Mehr dazu in unserem Artikel Steuerklasse VI (6) – was muss ich beachten?
Knapp 32.000 Steuerzahler/innen sind in Steuerklasse 6, mit einem Durchschnittslohn von 9.984 Euro. Knapp 52 Prozent davon sind Männer.
Was passiert mit meiner Steuerklasse, wenn ich arbeitslos werde?
Wenn Sie gerade Ihren Job verloren haben und Arbeitslosengeld bekommen, spielt die Steuerklasse ab dann erst einmal keine Rolle. Als Single bleiben Sie in Steuerklasse 1, als Verheirateter in der Steuerklasse, die Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin gemeinsam gewählt haben.
Problematisch wird es nur, wenn Sie als Ehepaar die Kombination während der Arbeitslosigkeit wechseln möchten. Ein Beispiel: Der Ehemann ist der Besserverdiener und deshalb in Steuerklasse 3, die Ehefrau in 5. Der Ehemann verliert unerwartet seinen Job und ist arbeitslos. Nun würde sich – steuerlich gesehen – ein Wechsel der Steuerklasse für das Ehepaar anbieten. Aber: Die Agentur für Arbeit berücksichtigt den Wechsel nur, wenn sich daraus eine niedrigere Leistung ergibt. Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit sich nur auf die neue Steuerklasse einlässt, wenn sie dann weniger Arbeitslosengeld bezahlen muss.
Lassen Sie sich daher im Falle einer drohenden Arbeitslosigkeit auch schon im Vorfeld steuerlich beraten!
Quellen
- Datensammlung zur Steuerpolitik 2024. (Gesehen am 30.10.2024)