Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
17.01.2025Wenn es um die Steuererklärung geht, besteht in Deutschland grundsätzlich ein Abgabepflicht, auch Veranlagungspflicht genannt. Das bedeutet, dass jede/r eine Steuererklärung abgeben muss. Es gibt jedoch Ausnahmen, die Sie von dieser Pflicht befreien können: Wenn Sie beispielsweise ledig und Arbeitnehmer/in sind, wird die Einkommensteuer jeden Monat automatisch von Ihrem Lohn einbehalten. Ihre Einkünfte sind somit bereits versteuert, und Sie sind in vielen Fällen nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Aber auch wenn keine Abgabepflicht besteht, lohnt sich eine Steuererklärung oft – gerade, wenn der Staat auf die Pflicht verzichtet. Insbesondere Arbeitnehmende ohne zusätzliche Einkünfte können häufig mit einer Steuerrückerstattung rechnen.
Unser Video gibt Ihnen in Sekundenschnelle einen Überblick:
Für wen besteht eine Veranlangungspflicht?
Bei der Veranlagungspflicht nimmt das Finanzamt an, dass es Ihnen nicht genug Steuern abgezogen hat. Das trifft beispielsweise auf folgende Fälle zu:
- Wenn Sie über ihren Arbeitslohn hinaus zusätzliche Einkünfte von insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr haben. Das können zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Renten sein.
- Wenn Sie und Ihr/e Ehe- oder Lebenspartner/in Arbeitslohn bezogen haben und eine/r von Ihnen nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wird.
- Wenn Sie und Ihr/e Ehe- oder Lebenspartner/in die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt haben.
- Wenn das Finanzamt bei Ihnen einen Freibetrag eingetragen hat, beispielsweise für die Fahrtkosten zur Arbeit oder für Kinderbetreuungskosten, und Ihr Arbeitslohn als Single gleichzeitig mehr als 12.144 für 2023 beziehungsweise 12.870 für 2024 beträgt.
- Wenn Sie von mehreren Arbeitgeberinnen gleichzeitig Lohn erhalten haben.
- Wenn Sie steuerfreie Lohnsatzleistungen von insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr bekommen haben.
- Wenn Sie geschieden wurden und Sie oder Ihr/e Ex-Partner/in im gleichen Jahr wieder geheiratet haben.
Eine anschauliche Zusammenfassung bietet Ihnen unsere Infografik:
Pflichtveranlagung bei Kapitalerträgen
Wer Kapitalerträge – also zum Beispiel Zinsen oder Dividenden – hat, muss Abgeltungssteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer darauf bezahlen. Die Überweisung übernimmt dabei automatisch die Bank. Damit sind die Steuern bezahlt und müssen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings sollten sie überprüfen, ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist. Haben Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro noch nicht vollständig ausgeschöpft, können Sie sich die zu viel gezahlte Steuer nur über die Steuererklärung zurückholen.
Behält die Bank aber keine Kirchensteuer ein, weil Sie ausdrücklich dagegen widersprochen haben, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben – denn dann müssen Sie die Anlage KAP ausfüllen.
ÜBRIGENS:
Seit der Rentenreform im Jahr 2005 müssen auch immer mehr Rentner Steuern zahlen und unter Umständen eine Steuererklärung abgeben. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel: Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen? Und wie viel?
Die freiwillige Steuererklärung lohnt sich
Selbst wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen – Sie dürfen eine abgeben! Und das lohnt sich. Oftmals können gerade diejenigen Steuerzahler/innen, die nicht zu einer Abgabe verpflichtet sind, mit einer Steuerrückerstattung rechnen und sich zu viel gezahltes Geld vom Staat zurückholen.
ÜBRIGENS:
Egal ob Arbeitnehmer/in, Rentner/in oder Auszubildende/r – die Expertinnen und Experten der VLH empfehlen generell allen, eine Steuererklärung abzugeben.
Eine Steuererklärung zu machen, lohnt sich vor allem, wenn Sie
- hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben.
- Handwerkerrechnungen oder andere haushaltsnahe Dienstleistungen rund um Ihr Zuhause haben.
- wenig verdienen und beispielsweise eine zweite Berufsausbildung machen. Dann können Sie einen sogenannten Verlustvortrag machen und ihr Minus steuersenkend verrechnen.
- als Arbeitnehmer/in während eines Kalenderjahres nicht ununterbrochen in einem Dienstverhältnis gestanden haben.
Steuererklärung machen lassen!
ÜBRIGENS:
Wenn Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, obwohl Sie das nicht müssen, nennt sich das im Steuerrecht Antragsveranlagung. Wenn dabei eine Nachzahlung herauskommt, können Sie die Steuererklärung sogar zurückziehen.
Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben
Geben Sie ihre Steuererklärung freiwillig ab, so sind Sie nicht an die üblichen Abgabefristen gebunden. Sie können sich wesentlich mehr Zeit lassen und Ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Das bedeutet: Die Steuererklärung für 2024 können Sie bis zum 31. Dezember 2028 ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln. Früher nannte man die freiwillige Steuererklärung übrigens auch Lohnsteuerjahresausgleich.