Wie bilde ich einen Sammelposten?
25.03.2025
Alle Güter, die für den Betrieb angeschafft wurden, selbstständig nutzbar sind und deren Herstellungs- oder Anschaffungskosten jeweils zwischen 251 Euro und 1.000 Euro (netto, ohne Umsatzsteuer) liegen, können von Selbständigen und Gewerbetreibenden jährlich in einem Sammelposten zusammengefasst werden. Dieser sogenannte Pool kann fünf Jahre lang gleichmäßig abgeschrieben werden, also 20 Prozent in jedem Jahr.
Selbstständig nutzbar bedeutet, dass die Anschaffung für sich benutzt werden kann, ohne dass dafür andere Teile aus Ihrem Bestand nötig sind – damit sind also zum Beispiel Büromöbel, Computer, Telefone und ähnliches gemeint.
Poolabschreibung: Ein Beispiel
Sie kaufen im Frühling 2024 einen Büroschrank für 900 Euro und im Sommer 2024 einen weiteren für denselben Preis. Normalerweise müssten Sie diese Möbel über 13 Jahre abschreiben – das ist sehr lang und ziemlich unpraktisch.
Wenn Sie stattdessen die Poolabschreibung nutzen, verkürzt sich die Abschreibungsdauer auf fünf Jahre. Dafür bilden Sie einen sogenannten „Sammelposten 2024“ mit dem Gesamtbetrag von 1.800 Euro:
Schrank 900 Euro + Schrank 900 Euro = 1.800 Euro
Diesen Betrag können Sie dann über fünf Jahre hinweg jährlich mit je 360 Euro abschreiben – unabhängig davon, ob die Möbel später verkauft oder beschädigt werden.
1.800 Euro / 5 Jahre = 360 Euro pro Jahr
Wichtig: Wenn Sie sich für die Poolabschreibung entscheiden, müssen alle beruflich genutzten Gegenstände, die Sie im Jahr 2024 gekauft haben und deren Preis zwischen 251 Euro und 1.000 Euro liegt, in diesen Pool aufgenommen werden. Einzelabschreibungen sind dann nicht mehr erlaubt.
ÜBRIGENS:
Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder sonstigen Einkünften, gibt es den Sammelposten nicht. Das heißt: Güter mit Anschaffungskosten bzw. Herstellkosten bis zu 800 Euro netto können normale Arbeitnehmer/innen nur sofort absetzen oder über die Nutzungsdauer abschreiben.
Wie schreibe ich Gegenstände bis 251 Euro ab?
Bewegliche, abnutzbare und eigenständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Herstellungs- oder Anschaffungskosten 250 Euro oder weniger betragen, müssen Sie als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort abschreiben. Erst zwischen 251 Euro und 800 Euro haben Sie die Wahl, ob Sie einen Sammelposten bilden wollen.
ÜBRIGENS:
Natürlich ist bei einem GWG bis 800 Euro auch eine lineare Abschreibung nach Nutzungsdauer möglich, oft aber wenig sinnvoll.
Was muss ich mit Gütern über 1.000 Euro machen?
Kostet ein Wirtschaftsgut über 1.000 Euro, müssen Sie es über die Nutzungsdauer abschreiben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Was bedeutet Afa, also Absetzung für Abnutzung? Nur zwischen 801 Euro und 1.000 Euro haben Sie die Wahl, ob Sie über die Nutzungsdauer abschreiben oder einen Sammelposten bilden wollen.
Wann lohnt sich die Poolabschreibung?
Die Poolabschreibung lohnt sich beispielsweise für Büromöbel, die über 800 Euro, aber unter 1.000 Euro gekostet haben. Denn einen Büroschrank für 900 Euro müssen Sie ganze 13 Jahre lang abschreiben, als Sammelposten können Sie die Zeit auf fünf Jahre reduzieren.
WICHTIG:
Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei betrieblichen Gewinneinkünften nicht beraten. Das regelt das Steuerberatergesetz (Beratungsbefugnis, § 4 Nr. 11 StBerG). Wenn Sie steuerliche Fragen haben, wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.