Wie mache ich meine Steuererklärung?
22.01.2024Egal ob 2022, 2023 oder 2024, jedes Jahr gibt es Steuerzahler/innen, die zum ersten Mal ihre Steuererklärung machen. Manche wenden sich direkt an eine/n Steuerberater/in oder den Lohnsteuerhilfeverein, andere lassen sich von Freunden helfen oder machen die Steuererklärung selbst. Doch wie fängt man an und was muss beachtet werden? Wir erklären die wichtigsten Schritte, wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst machen wollen:
Was muss ich zuerst tun?
Noch vor einigen Jahren war der Gang zum Finanzamt der erste Schritt zur Steuererklärung. Jede/r Steuerpflichtige musste sich die grünen Steuerformulare, die meist in einem Regal im Eingangsbereich des Finanzamtes lagen, besorgen und sie per Hand ausfüllen.
Heute geht es wesentlich einfacher: Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung stellen die Finanzämter auf ihren Internetseiten kostenlos zum Download zur Verfügung. Den Gang zum Finanzamt kann man sich daher sparen. Wenn Sie sich fragen, wie Sie Ihr zuständiges Finanzamt finden, dann lesen Sie unseren Artikel.
ÜBRIGENS:
Die Steuerformulare im PDF-Format finden Sie auch auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung.
Kann ich die Steuererklärung selbst machen?
Ob Sie Ihre Steuererklärung selbst machen können, hängt davon ab, ob Sie das nötige Steuerwissen haben und Lust dazu. Denn ein paar Abende sollte man für seine erste Steuererklärung schon einplanen, inklusive der Recherche nach den nötigen Tipps und genauen Regeln zur Anwendung.
Steuererklärung mit ELSTER
Mit ELSTER können Sie Ihre Steuererklärung kostenlos am PC erledigen. ELSTER bietet eine Plausibilitätsprüfung und den Abruf von Daten direkt beim Finanzamt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zu Elster Online.
Alternativ können Sie auch andere Softwareprogramme für Ihre Steuererklärung nutzen – sie unterscheiden sich in der Regel in der Benutzerführung und im Design.
Die Online-Steuererklärung mit der VLH
Falls Ihnen der ELSTER-Prozess zu kompliziert ist, bietet die VLH eine bequeme Online-Alternative. Hierfür müssen Sie nur das Steuerjahr auswählen, einfache Fragen beantworten und schon erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Ihre Steuererklärung wird dabei von unseren Steuerprofis geprüft und optimiert.
Die persönliche Beratung vor Ort
Wenn Sie jedoch die persönliche Beratung bevorzugen, dann ist das mit der VLH auch möglich. Bei rund 3.000 VLH-Beratungsstellen in ganz Deutschland finden Sie bestimmt auch in Ihrer Nähe eine passende Beraterin oder einen Berater. Vereinbaren Sie einen ersten Kennenlerntermin und bringen Sie dazu gleich die wichtigsten Unterlagen mit.
Unser Video gibt Ihnen einen schnellen Überblick zum Thema "Wie mache ich eine Steuererklärung?":
Welche Formulare brauche ich?
Grundsätzlich muss jede/r den zweiseitigen sogenannten Mantelbogen beziehungsweise Hauptvordruck ausfüllen. Das ist das Hauptformular Ihrer Steuererklärung und hat Platz für allgemeine Informationen wie Ihren Namen, Ihre Steuer-Identifikationsnummer und Ihre Kontonummer. Bis zur Steuererklärung 2018 war der Mantelbogen noch vierseitig und enthielt Angaben über Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese sind seit dem Steuerjahr 2019 nicht mehr im Mantelbogen enthalten, sondern es gibt dafür eigene Formulare.
Welches die wichtigsten Anlagen sind, wer Sie bearbeiten muss und was Sie eintragen müssen, das zeigt Ihnen unsere Tabelle im Überblick:
Formular | Für wen? | Was trägt man ein? |
---|---|---|
Anlage Sonderausgaben | Alle | Angaben zur Kirchensteuer, gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen, Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten oder Spenden. |
Anlage Außergewöhnliche Belastung | Alle | Angaben zu Krankheitskosten oder Pflegekosten (z.B. den Pflegepauschbetrag oder den Grad Ihrer Behinderung). |
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen | Alle | Angaben zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten. |
Anlage Sonstiges | Alle | Angaben zu Steuerermäßigungen bei Belastung mit Erbschaftssteuer, Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, Spendenvortrag, Verlustabzug und Weiteres. |
Anlage Vorsorgeaufwand | für jede/n, der/die Versicherungsbeiträge geleistet hat | Angaben zu Versicherungsbeiträgen (z. B. Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Unfall- oder Haftpflichtversicherung) |
Anlage Kind | Eltern | Angaben zum Kind (z. B. Name, Geburtsdatum) |
Anlage N | Arbeitnehmer/innen | Angaben zum Lohn und zu den Werbungskosten (z. B. Pendlerpauschale, Angaben zur doppelten Haushaltsführung) |
Anlage KAP | Sparer/innen | Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Gewinne aus Aktienverkäufen, Erträge aus Bausparverträgen) |
Anlage R | Rentner/innen | Angaben zu Renten und anderen wiederkehrenden Leistungen (z. B. gesetzliche Renten, Renten aus privaten Versicherungen) |
Anlage V | Vermieter/innen | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (z. B. Mieteinnahmen, Ausgaben für Versicherungen, Reparaturen usw.) |
Anlage AV | Altersvorsorgler/innen | Angaben zu zusätzlichen Altersvorsorgebeiträgen (z. B. Riester-Rente) |
Wenn Sie mehr über die einzelnen Formulare wissen wollen, lesen Sie einfach unseren ausführlichen Artikel Steuerformular: Die wichtigen Anlagen auf einen Blick.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wenn Sie die Steuererklärung selbst machen, gilt seit 2019 der 31. Juli als Abgabetermin für die Steuererklärung. Mehr dazu und was Sie machen müssen, wenn Sie die Abgabefrist nicht einhalten können oder sie verpasst haben, erfahren Sie in unserem Artikel Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden? Darin finden Sie auch die wegen der Corona-Pandemie verlängerten Abgabefristen.
Muss ich Quittungen und Belege einreichen?
Anders als viele Steuerpflichtige denken, können Sie Ihre Steuererklärung ganz ohne Belege abgeben. Das gilt seit 2017. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Steuer ABC Welche Belege müssen in die Steuererklärung? Dennoch ist es wichtig, alle Quittungen und Nachweise zu sammeln und sie bereit zu halten, falls das Finanzamt nachträglich danach fragt.