Belege nachreichen mit NACHDIGAL
31.05.2024Über das Portal „Mein ELSTER“ kann man die Steuererklärung schon lange elektronisch abgeben. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel ELSTER Online: Das elektronische Finanzamt. Wollte das Finanzamt anschließend aber Belege als Nachweis für angegebene Aufwendungen, musste man diese lange in Papierform übermitteln. Heißt: Der oder die Steuerpflichtige musste sie per Post schicken oder persönlich beim Finanzamt abgeben. Das gehört seit 2020 der Vergangenheit an, denn nach Testphasen in mehreren Bundesländern wurde bundesweit das Digitalisierungsprojekt NACHDIGAL freigeschaltet.
Wofür steht der Begriff NACHDIGAL?
NACHDIGAL steht als Abkürzung für „Nachreichung digitaler Anlagen“. Fordert Sie das Finanzamt auf, Belege nachzureichen, können Sie diese mit NACHDIGAL digital, also online übermitteln. Das Ganze soll eine Verbesserung für alle Steuerpflichtigen sein, aber auch den Finanzämtern die Arbeit erleichtern. Angeforderte Belege können eingescannt oder abfotografiert und digital verschickt werden.
Wichtig: Die Dateien müssen im PDF-Format übermittelt werden, andere Formate sind bislang nicht vorgesehen. Machen Sie also ein Foto von einem Beleg, können Sie dieses beispielsweise nicht im JPG-Format schicken, sondern müssen es in ein PDF umwandeln.
Was lässt sich mit NACHDIGAL nachreichen?
Mit NACHDIGAL können sämtliche Belege für folgende Arten von Steuererklärungen einfach hochgeladen und somit digital nachgereicht werden:
- Einkommensteuererklärung
- Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte
- Gewerbesteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Umsatzsteuerjahreserklärung
Wann muss ich Belege über NACHDIGAL nachreichen?
Trotz NACHDIGAL gilt weiterhin die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Sie sollten deshalb auch keine Belege unaufgefordert per NACHDIGAL übermitteln. Die Finanzverwaltung bittet ausdrücklich darum, Belege nur nach einer Aufforderung einzureichen.
Wichtig: Eine Pflicht, NACHDIGAL zu verwenden, besteht nicht. Sie können dem Finanzamt Belege auch weiterhin in Papierform zukommen lassen. Das gilt auch für die Steuerklärung an sich. Wir, die VLH, raten aus datenschutzrechtlichen Gründen aber davon ab, Belege per E-Mail an das Finanzamt zu senden.