Spitzensteuersatz - das steckt dahinter
14.02.2025
Pauline ist Ingenieurin und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 70.000 Euro im Jahr. Damit zählt sie in Deutschland zu den Spitzenverdienerinnen und muss 42 Prozent Einkommensteuer zahlen. Dieser Spitzensteuersatz gilt für alle Steuerzahler/innen, die mehr als 68.480 Euro im Jahr 2025 erhalten – für 2024 liegt die Grenze bei 66.760 Euro.
Erst für Menschen mit deutlich mehr Einkommen fällt wieder mehr Steuer an, die sogenannte Reichensteuer. Das bedeutet: Alles, ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro pro Jahr wird seit 2022 mit drei Prozentpunkten mehr als dem Spitzensteuersatz besteuert – nämlich 45 Prozent Einkommensteuer. Das ist der Höchststeuersatz. 2021 lag die Grenze noch bei 274.613 Euro.
ÜBRIGENS:
Für Ehepaare gilt der doppelte Wert – also 136.962 Euro – bevor der Spitzensteuersatz zur Anwendung kommt. 2024 sind es 133.522 Euro.
Ein Steuersatz von 42 Prozent, das hört sich für Pauline recht viel an. Sie hat für ihr Geld hart gearbeitet und lange studiert. Daher möchte sie ungern fast die Hälfte ihres Gehalts an den Staat abgeben. Und das muss sie auch nicht, wenn man sich die Rechnung genauer ansieht:
So wird der Spitzensteuersatz berechnet
Pauline hat neben einem Gehalt von 80.000 Euro noch Mieteinnahmen aus einer kleinen Eigentumswohnung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zusammen sind das Einkünfte von 100.000 Euro im Jahr 2024. Doch ob dafür der Spitzensteuersatz zu zahlen ist, weiß Pauline erst, wenn sie eine Steuererklärung abgeben hat. Das Finanzamt berücksichtigt nämlich alle Ausgaben, die sich steuermindernd auswirken können. Dazu gehören beispielsweise Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und weitere Posten. Erst am Ende dieser Rechnung steht das zu versteuernde Einkommen – und genau das ist für den Steuersatz ausschlaggebend. Wie das im Detail funktioniert, erfahren Sie in unserem Artikel Einnahmen, Einkünfte, Einkommen – so wird Ihre Einkommensteuer berechnet.
Für Pauline ergibt sich schlussendlich ein zu versteuerndes Einkommen von 70.000 Euro. Damit liegt Sie weiterhin ganz knapp über den 68.480 Euro, für die der Spitzensteuersatz im Jahr 2025 gilt. Dennoch muss sie nicht 42 Prozent Ihres Geldes an das Finanzamt überweisen, denn die 42 Prozent gelten erst ab dem 68.481ten Euro. Und auch Spitzenverdiener/innen steht der Grundfreibetrag zu. Das heißt: Der Grenzsteuersatz liegt 2025 zwar ab 68.480 Euro bei 42 Prozent, doch am Ende zahlt Pauline für 2025 nur 26,41 Prozent Ihres zu versteuernden Einkommens als Einkommensteuer an das Finanzamt – Ihr persönlicher Durchschnittssteuersatz. Das sind 18.488 Euro. Warum das so ist, erfahren Sie in unserem Artikel Wie funktioniert unser Einkommensteuersystem?
ÜBRIGENS:
Erst bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 370.000 Euro im Jahr 2023 würde Pauline wirklich 42 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag ans Finanzamt zahlen müssen.
Seit 2007 liegt der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent
42 Prozent sind der niedrigste Spitzensteuersatz, den Deutschland je hatte. Ende der 1950er Jahre lag der Spitzensteuersatz bei 53 Prozent. Seinen höchsten Wert hatte er zwischen 1975 und 1989 mit 56 Prozent. Seither ist der Spitzensteuersatz immer wieder gesenkt worden und seit der Einführung der Reichensteuer im Jahr 2007 liegt der Spitzensteuersatz konstant bei 42 Prozent beziehungsweise 45 Prozent für Einkünfte, die über die Grenze des Spitzensteuersatzes hinausgehen.
ÜBRIGENS:
Die Abgabenquote (Steuern und Abgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) in Deutschland lag mit 39,5 Prozent im Jahr 2021 international im oberen Mittelfeld. Diese setzt sich zusammen aus einer Steuerquote von 24,6 und der Sozialabgabenquote von 14,9 Prozent. Insbesondere in den meisten skandinavischen Staaten, aber auch in Frankreich, Belgien, Italien und Österreich liegt die Abgabenquote bei mehr als 40 Prozent. Dagegen weisen Irland, die USA und die Schweiz relativ niedrige Abgabenquoten von weniger als 30 Prozent auf.