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Weiterverkauf von Tickets steuerpflichtig

30.05.2024
Sie haben Tickets für die Fußball-Champions-League erworben und verkaufen diese mit Gewinn weiter? Dann müssen Sie dafür Steuern zahlen.

Sie haben es geschafft und zwei Eintrittskarten für das Endspiel der Fußball-Champions-League ergattert. Herzlichen Glückwunsch! Nehmen wir mal an, Sie haben dafür 400 Euro bezahlt. Einen Monat später verkaufen Sie die Karten über eine Ticketplattform im Internet – und bekommen 2.500 Euro dafür. Ein satter Gewinn von 2.100 Euro also.

Aber Vorsicht: Diesen dürfen die Summe nicht komplett für sich behalten. Sie müssen ihn als Veräußerungsgewinn in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Und dafür letztlich Steuern zahlen. Dabei ist es egal, ob Sie die Tickets verkaufen, weil Sie an dem Termin doch keine Zeit haben, oder ob Sie gleich geplant hatten, die Karten wieder zu verkaufen.

ÜBRIGENS:

Sind Sie regelmäßig als Verkäufer/in online tätig, müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende 2019 in einem Urteil (IX R 10/18) klargestellt, dass solche Eintrittskarten nicht zu den sogenannten Gegenständen des täglichen Gebrauchs zählen. Auch wenn mancher Fußballfan das möglicherweise anders sieht. Als Gegenstände des täglichen Gebrauchs wären die Tickets von der Besteuerung ausgenommen. Oder einfacher gesagt: Dann könnten Sie den Gewinn komplett behalten und müssten ihn nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.

Gewinn aus Ticketverkauf muss in die Steuererklärung

Der BFH aber sagt: Solche Tickets sind „andere Wirtschaftsgüter des Privatvermögens“. Und für die müssen bei einem gewinnbringenden Verkauf Steuern bezahlt werden. Zumindest, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht länger als ein Jahr beträgt. Im oben beschriebenen Fall heißt das also, dass das Finanzamt die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis als Gewinn bei der Festsetzung der Einkommensteuer erfasst.

In der BFH-Entscheidung ist zwar nur von dem konkreten Fall die Rede, also von den Tickets für die Champions League. Allerdings dürfte das Urteil auch für Tickets von anderen Veranstaltungen gelten, seien es nun Sport-, Musik- oder Kulturevents.

Mehr zum Thema Veräußerungsgewinne und zu anderen Arten von Einkünften außerhalb Ihres Arbeitslohns erfahren Sie in unserem Artikel Was sind Nebeneinkünfte?

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Oder haben Sie Gegenstände aus Ihrem Privatvermögen gewinnbringend verkauft, sind sich aber nicht sicher, wie und wo Sie das in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen sollen? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gerne weiter. Finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

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