Abschreibungsrechner
31.05.2024Die Anschaffungskosten für einen beruflich genutzten Gegenstand mit einem Nettopreis von mehr als 800 Euro können Sie abschreiben. Dies müssen Sie aber verteilt auf die Nutzungsdauer tun. Mit unserem Abschreibungsrechner erfahren Sie schnell, welchen Betrag Sie in welchem Jahr der Nutzungsdauer in Ihrer Steuererklärung eintragen können.
Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Abschreibungsrechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Abschreibungsrechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php
Damit der Abschreibungsrechner die korrekten Beträge ausspuckt, muss er mit den entsprechenden Informationen gefüttert werden. Geben Sie zunächst an, wann Sie den Gegenstand angeschafft haben (Monat und Jahr) und wie hoch die Kosten dafür waren. Anschließend müssen Sie noch die Nutzungsdauer auswählen – die entsprechenden Infos dazu finden Sie in den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.
In unserem Artikel Was bedeutet AfA? finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.