Arbeitstage berechnen
30.04.2024Wie viele Arbeitstage hatte das letzte Jahr? Wie viele Tage haben Sie davon in der Firma gearbeitet, wie viele Tage waren Sie in Urlaub, im Homeoffice, auf Fortbildung oder krank? Mithilfe unseres Arbeitstage-Rechners 2023 finden Sie schnell und ohne viel Rechnen die Antworten auf diese Fragen.
Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Arbeitstagerechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Arbeitstagerechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php
Für die richtige Berechnung Ihrer Arbeitstage benötigt der Rechner Ihr Bundesland, den Zeitraum für die zu berechnenden Arbeitstage, sowie die jeweiligen Arbeitstage pro Woche. Schließlich werden noch die abzuziehenden Tage für Homeoffice, Krankheit, Urlaub und Dienstreisen angegeben. Der Arbeitstage-Rechner verarbeitet Ihre Daten und gibt Ihnen die genaue Anzahl Ihrer Arbeitstage im Büro an.
Wozu die Arbeitstage berechnen?
Berufstätige dürfen für jeden Kilometer, den Sie zur Arbeit fahren, 30 Cent berechnen – für die einfache Strecke, nicht für Hin- und Rückfahrt. Ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent. Das ist die sogenannte Pendlerpauschale. Bei einer täglichen Wegstrecke von beispielsweise 19 Kilometer bedeutet das über 1.250 Euro Werbungskosten, die Sie absetzen können. Dafür müssen Sie allerdings Ihre Arbeitstage in der Firma ausrechnen und natürlich eine Steuererklärung abgeben.
So geht der Arbeitstage-Rechner vor
Wir rechnen das mal kurz durch: Das Jahr hat 365 Tage, wovon 104 Tage ein Samstag oder Sonntag sind. Je nach Bundesland und Jahr kommen neun bis dreizehn Feiertage hinzu. Zudem steht jedem Berufstätigen Urlaub zu. Dieser variiert je nach Arbeitszeit zwischen 20 und 35 Tagen. Auch Homeoffice, Krankheit, Betriebsausflüge, Fehltage für eine Fortbildung und Meetings außer Haus müssen bei der Berechnung der Arbeitstage beachtet werden.
All diese Angaben müssen Sie eintragen, damit der Arbeitstage-Rechner für Sie die Anzahl der Tage ausrechnen kann, an denen Sie arbeiten waren.
Berechnung der persönlichen Pendlerpauschale
Nachdem Sie Ihre persönlichen Arbeitstage mit dem Arbeitstage-Rechner berechnet haben, multiplizieren Sie diese mit Ihrer täglichen Kilometerzahl zur Arbeit (einfache Strecke) sowie mit dem Faktor 30 Cent bzw. 38 Cent.
Persönliche Arbeitstage x tägliche Kilometerzahl x 3X Cent = Pendlerpauschale
Das Ergebnis ist Ihre persönliche Pendlerpauschale.
Vorsicht bei falschen Angaben
Das Finanzamt kontrolliert genau, ob Ihre Angaben richtig sind. Stimmt die Anzahl Ihrer Arbeitstage, aus denen Sie Ihre Fahrtkosten berechnet haben? Sind Ihre Angaben auch plausibel? Oder haben Sie etliche Arztrechnungen und Fortbildungskosten in Ihrer Steuererklärung eingetragen? Stolpern die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten über Ungereimtheiten, können Sie dazu auffordern, die Anzahl Ihrer Arbeitstage nachzuweisen. Diesen Nachweis können Sie meistens nur durch eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers bzw. Ihrer Arbeitgeberin erbringen. Das ist nicht nur unangenehm, sondern kostet auch Zeit.
Sollten Sie hingegen weniger Arbeitstage angegeben haben, als Sie gedurft hätten, geht dies alleine zu Ihren Lasten. Das Finanzamt wird Sie auf Ihren Fehler nicht hinweisen und Sie setzen weniger ab, als Ihnen zusteht. Deswegen lohnt es sich, die Arbeitstage genau zu berechnen.
Das heißt: Mit unserem Arbeitstage-Rechner sparen Sie nicht nur Zeit, sondern sind – bei richtiger Anwendung und korrekten Angaben – auch auf der sicheren Seite.
ÜBRIGENS:
Außer den Fahrten zur Arbeit können Sie noch viele weitere Werbungskosten von der Steuer absetzen. Die Beraterinnen und Berater der VLH wissen welche und sichern Ihnen die Steuervorteile, die Ihnen zu stehen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.