Dienstwagenrechner
30.04.2024Wenn Sie Ihren Firmenwagen auch privat nutzen dürfen, müssen Sie diesen geldwerten Vorteil versteuern – und zwar für jede private Fahrt mit dem Firmenauto.
Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Firmenwagen-Rechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Firmenwagen-Rechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php
Mit unserem Dienstwagenrechner 2024 können Sie berechnen, wie viel Einkommensteuer das Finanzamt für einen Firmenwagen berechnet, wenn der Nutzungswert pauschal nach der 1 %-Methode ermittelt wird. Sie haben aber auch die Möglichkeit zu vergleichen, ob stattdessen die Führung eines Fahrtenbuchs für Sie günstiger ist.
Mit der 1%-Methode rechnen
Mit der 1%-Methode berechnen Sie jeden Monat 1 Prozent des Neuwagen-Listenpreises plus 0,03 Prozent pro Kilometer einfache Fahrt zu Ihrer Tätigkeitsstätte. Das Ergebnis müssen Sie versteuern. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel zur 1 % Regelung.
Mit einem Fahrtenbuch rechnen
Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, müssen Sie jede einzelne Fahrt getrennt nach beruflichem und privatem Zweck notieren – und zwar das ganze Jahr über ununterbrochen, chronologisch und zeitnah. Am Ende des Jahres wird zusammengerechnet: Für Ihre privaten Fahrten zahlen Sie anteilig Einkommensteuer und alle anderen Kosten für den Dienstwagen. Weitere Details dazu lesen Sie in unserem Steuer ABC Wozu ein Fahrtenbuch? Und wie funktioniert's?
Fest steht: Ein Fahrtenbuch rechnet sich für Sie, wenn Sie beruflich viel unterwegs sind, macht aber mehr Arbeit. Bei der Pauschalberechnung zahlen Sie hingegen einen einmal ausgerechneten fixen Preis, egal wie oft Sie das Auto nutzen – und egal wie der Benzinpreis gerade steht.
ÜBRIGENS:
Es spielt keine Rolle, ob Sie den Firmenwagen für private Strecken benutzen oder nicht – wenn in Ihrem Vertrag mit der Chefin bzw. dem Chef steht, dass Sie das Auto privat nutzen dürfen, müssen Sie in der Regel auch Einkommensteuer zahlen. Mehr dazu in unserem Artikel Geld sparen mit dem Dienstwagen.