Kurzarbeitergeld-Rechner
30.04.2024Wenn Sie von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber in Kurzarbeit geschickt werden, verdienen Sie weniger Geld. Mit unserem Kurzarbeitergeld-Rechner 2024 finden Sie mit wenigen Klicks heraus, wie hoch Ihr Nettogehalt letztendlich ausfällt. Und Sie sehen dann auch den genauen Betrag des Kurzarbeitergelds. Dabei berücksichtig sind für 2021 und 2022 auch die besonderen Regelungen während der Corona-Pandemie.
Leistungsbeschreibung/Disclaimer: Dieser Kurzarbeitergeld-Rechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. dar. Dementsprechend hat die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. auch keinerlei Einfluss auf diesen Kurzarbeitergeld-Rechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php
Diese Angaben braucht der Kurzarbeitergeld-Rechner
Damit der Kurzarbeitergeld-Rechner die richtigen Beträge ausspuckt, muss er mit entsprechenden Informationen gefüttert werden. Neben dem betreffenden Steuerjahr und Ihrer Steuerklasse sind das Ihr reguläres Bruttogehalt und Ihr reduziertes Bruttogehalt. Zudem muss der Rechner wissen, ob Sie Kinder haben, denn das wirkt sich ebenfalls auf die Höhe des Kurzarbeitergelds aus. Schließlich braucht er die Info, ob Sie in den neuen oder den alten Bundesländern beschäftigt sind.
Anschließend nur noch auf „Berechnen“ klicken, und schon zeigt Ihnen der Kurzarbeitergeld-Rechner Ihr reguläres und Ihr reduziertes Nettogehalt an sowie die Differenz davon. Außerdem erfahren Sie den entsprechenden Leistungssatz und die Höhe des Kurzarbeitergelds.
ÜBRIGENS:
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel Kurzarbeit und Steuer – kurz erklärt.