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Steuerrechner

18.10.2024
Sie wollen Ihre voraussichtliche Steuererstattung berechnen und fragen sich, ob sich eine Steuererklärung für Sie lohnt. Unser Steuerrechner hilft Ihnen weiter.
Steuerrechner

Die Einkommensteuer wird auf Basis des Einkommens eines Steuerpflichtigen im Kalenderjahr erhoben und gilt für Arbeitnehmende, Selbstständige und andere Einkunftsarten. Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Es gilt ein progressiver Steuertarif, der in Deutschland von 0 Prozent bis 45 reicht.

Steuerrückzahlung berechnen

Möchten Sie Ihre voraussichtliche Steuererstattung exakt berechnen, müssen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen kennen – also die Summe, die nach möglichen Steuerabzügen (zum Beispiel Freibeträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) übrig bleibt, denn so rechnet auch Ihr Finanzamt. Doch die wenigsten Menschen kennen ihr zu versteuerndes Einkommen.

Alternativ tragen Sie daher Ihre gesamten Einkünfte (ohne außerordentliche Einkünfte und ohne Entgeltersatzleistungen) als Ausgangswert in unseren Steuerrechner ein und erhalten so eine grobe Schätzung der möglichen Steuerrückzahlung oder auch -nachzahlung. Ausgangspunkt der Berechnung ist dabei stets der Bruttobetrag – also ohne Abzug von Steuern und Sozialausgaben. Werbungskosten dürfen Sie vorab abziehen.

 


Leistungsbeschreibung/Disclaimer
Dieser Einkommensteuerrechner, der allein durch die Smare Stefan Banse Michael Mühl GbR (www.smart-rechner.de) programmiert, gepflegt und Dritten zur reinen Implementierung in Ihre Webseite zur Verfügung gestellt wird, stellt ein reines Informationsangebot und keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung durch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) dar. Dementsprechend hat die VLH auch keinerlei Einfluss auf diesen Einkommensteuerrechner und kann somit auch keinerlei Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Aktualität oder sonstige Parameter der Berechnung, die hierdurch zur Verfügung gestellt wird, übernehmen. Weitere Informationen zum Anbieter, dessen Leistungsbeschreibung und Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.smart-rechner.de/jur_informationen.php

Diese weiteren Angaben braucht der Rechner

Zunächst müssen Sie sich entscheiden für welches Steuerjahr Sie Ihre Steuer berechnen wollen. Nachdem Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen eingetragen haben, müssen Sie noch die außerordentlichen Einkünfte und die Entgeltersatzleistungen vermerken. Also zum Beispiel Abfindungen, Veräußerungsgewinne, Jubiläumszuwendungen sowie Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld. Wie viel Kirchensteuer sie zahlen müssen, hängt von Ihrem Bundesland ab. In der Regel sind es 9 Prozent, nur in Bayern und Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent.

Zum Schluss wählen Sie bitte aus, ob der Splittingtarif oder der Grundtarif angewendet werden soll. Der Splittingtarif wird bei zusammenveranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartner/innen angewendet. Der Grundtarif gilt für Ledige und getrenntveranlagte Ehepaare. Falls Sie beim Ehegattensplitting mit "ja" antworten, geben Sie bitte auch die entsprechenden Einkünfte des Partners an und addieren Sie diese zu Ihren dazu.

Lohnt sich eine Steuererklärung?

Arbeitnehmende zahlen jeden Monat Lohnsteuer. Sie ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Steuerabzüge werden hier nicht berücksichtigt. Das heißt, dass Arbeitnehmende ohne andere Einkünfte in der Regel zu viel Lohnsteuer gezahlt haben und sie am Ende des Jahres durch eine Steuererklärung eine Steuerrückzahlung erhalten. 

Faustregel: Geht der Staat davon aus, dass Sie Steuern nachzahlen müssen, dann sind Sie in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (zum Beispiel bei mehreren Arbeitgebenden, eingetragenen Freibeträgen oder Steuerklassekombi III und V). Sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, dann lohnt sich die Abgabe häufig und das Finanzamt wird Ihnen voraussichtlich eine Steuererstattung berechnen.

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