Verkaufen Sie Ihr Urlaubsdomizil in Italien oder die Ferienwohnung in Frankreich, müssen Sie in bestimmten Fällen Steuern zahlen.
Wer seine Ferienimmobilie an Urlaubende vermietet, kann schnell in eine Steuerfalle tappen. Daher sollten Sie sich vorab ausreichend informieren.
Wer durch ein Nießbrauchrecht Mieteinnahmen hat, muss diese versteuern. Dafür dürfen Sie bestimmte Werbungskosten von den Einnahmen abziehen.