Wer seine Wohnung oder sein Zimmer für begrenzte Zeit untervermietet, sollte einiges beachten, um bei der Rückkehr keine böse Überraschung zu erleben.
Wenn Sie einen Kredit brauchen, um ein Mietshaus zu kaufen, können Sie die Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen.
Wer durch ein Nießbrauchrecht Mieteinnahmen hat, muss diese versteuern. Dafür dürfen Sie bestimmte Werbungskosten von den Einnahmen abziehen.