Wird eine vermietete Immobilie saniert oder erweitert, wertet das Finanzamt die Kosten in der Regel als Herstellungsaufwand.
Von Kauf oder Bau, über Wartungen bis hin zu Reparaturen: Vermieter/innen können in der Regel alle Kosten für vermietete Immobilien absetzen.
Wer durch ein Nießbrauchrecht Mieteinnahmen hat, muss diese versteuern. Dafür dürfen Sie bestimmte Werbungskosten von den Einnahmen abziehen.