Einbau eines Kachelofens ist steuerbegünstigt
11.05.2026
Wer einen Kamin oder Kachelofen in eine bestehende Immobilie einbaut, kann die Arbeitskosten dafür von der Steuer absetzen. Die Maßnahme gilt als Modernisierung und es spielt dabei keine Rolle, ob das Haus eigentlich mit einer Gas-Zentralheizung oder anderer Heizung ausgestattet ist. Und es kommt auch nicht darauf an, ob die Maßnahme der Erhaltung eines alten Ofens dient oder ein ganz neuer eingebaut wird.
Modernisierung eines alten Kachelofens
Wer einen Kamin- oder Kachelofen aus dem Jahr 1990 besitzt, darf diesen seit 2021 nicht mehr einfach so betreiben. Heizungen, die zwischen Januar 1995 und März 20210 eingebaut wurden, sind hingegen erst seit Ende 2024 betroffen.
Handlungsbedarf besteht jedoch nicht immer. Wenn der Kachelofen die Grenzwerte für Staub von 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgasluft und für Kohlenstoffmonoxid von 4 Gramm pro Kubikmeter Abgasluft einhält, kann er weiter betrieben werden. Das gilt grundsätzlich auch für historische Kachelöfen mit Aufstellungsdatum vor dem Jahr 1950 sowie von einem Handwerker oder einer Handwerkerin vor Ort aufgebauten Grundöfen.
Hält der Kachelofen die Grenzwerte nicht ein und fällt auch nicht unter die Ausnahmen, gibt es drei Möglichkeiten:
- Sie können den Ofen stilllegen.
- Sie können ein Partikelfiltersystem einbauen lassen.
- Sie modernisieren Ihren Kachelofen.
Für die Umrüstung hatte der Gesetzgeber Übergangsfristen erlassen. Fand die Installation des Ofens zwischen 1995 und 2010 statt, hatten Sie noch bis Ende 2024 Zeit.
Der nachträgliche Einbau eines Partikelfilters kostet schnell 1.500 Euro. Daher sollten Sie prüfen, ob nicht gleich eine Modernisierung Ihres Kachelofens am sinnvollsten ist. Auch bei Öfen, die unter die genannten Ausnahmen fallen, sollten Sie darüber nachdenken. Denn einen Kachelofen zu modernisieren, ist gar nicht so aufwendig und Sie können die Handwerkerkosten absetzen. Selbst bei komplizierteren Anlagen schafft der Fachbetrieb den Umbau normalerweise in maximal zwei Tagen. Je nach Heizeinsatz und Montageaufwand müssen Sie dann mit 2.800 bis 3.400 Euro rechnen.
ÜBRIGENS:
Wenn Sie über eine Modernisierung des Kachelofens nachdenken, sollten Sie immer die Heizanlage in ihrer Gesamtheit im Auge behalten. Oftmals lohnt es sich, eine alte Öl- oder Gasheizung auszutauschen und die fossilen Brennstoffe mit erneuerbaren Energien zu ersetzen oder zu ergänzen. Dafür bietet der Gesetzgeber Förderprogramme an.
Handwerkerkosten sind bis zu 20 Prozent absetzbar
Engagieren Sie für Ihre selbst bewohnte Immobilie einen Handwerker für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, können Sie die Kosten für die Arbeitszeit des Handwerksbetriebs in die Steuererklärung eintragen. Allerdings erkennt das Finanzamt nur 20 Prozent von maximal 6.000 Euro an, also maximal 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten dürfen gar nicht abgesetzt werden.
Sind Sie Vermieter/in können Sie Handwerkerkosten (Arbeits- und Materialkosten) komplett absetzen beziehungsweise abschreiben, je nach Kostenumfang. Hier gibt es keine Begrenzung.
Mit Scheitholz betriebene Kaminöfen sind nicht förderfähig
Mit Scheitholz betriebene Kaminöfen stoßen beim Verbrennen immer Feinstaub und weitere Schadstoffe aus. Deshalb erfüllen sie in der Regel nicht die Anforderungen an Effizienz und Umweltschutz, die für eine staatliche Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) notwendig sind. Eine BEG-Förderung für holzbefeuerte Kaminöfen ist daher nicht möglich – auch dann nicht, wenn ein neuer Kaminofen die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung deutlich unterschreitet.
Eine Ausnahme gibt es bei den KfW-Kreditprogrammen 297 und 298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“: In klimafreundlichen Gebäuden dürfen mit Biomasse betriebene Einzelraumfeuerstätten eingebaut werden, wenn sie nicht in die Berechnung des Effizienzhauses einfließen. Gemeint sind in der Regel handbeschickte Kaminöfen, die nicht an den Heizkreislauf des Gebäudes angeschlossen sind.
Wichtig bleibt aber: Die Kosten für den Einbau solcher Kaminöfen sowie für den dazugehörigen Schornstein sind nicht förderfähig.
ÜBRIGENS:
Das Thema Klimaschutz geht uns alle an. Wer sein Haus energetisch saniert, schont die Umwelt. Und spart auch einiges an Steuern. Lesen Sie dazu unseren Artikel Steuern sparen bei energetischer Sanierung.