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Einbau eines Kachelofens ist steuerbegünstigt

31.05.2024
Der Einbau eines Kamins oder Kachelofens kann von der Steuer abgesetzt werden. Absetzbar sind auch Modernisierungskosten für einen alten Ofen.

Wer einen Kamin oder Kachelofen ins Haus einbaut, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Die Maßnahme gilt als Modernisierung und es spielt dabei keine Rolle, ob das Haus eigentlich mit einer Gas-Zentralheizung oder anderer Heizung ausgestattet ist. Und es kommt auch nicht darauf an, ob die Maßnahme der Erhaltung eines alten Ofens dient oder ein ganz neuer eingebaut wird.

Modernisierung eines alten Kachelofens

Wer einen Kamin- oder Kachelofen aus dem Jahr 1990 besitzt, darf diesen seit 2021 nicht mehr einfach so betreiben. Heizungen, die seit 1995 eingebaut wurden, sind hingegen erst 2024 betroffen. Handlungsbedarf besteht jedoch nicht immer. Wenn der Kachelofen die Grenzwerte für Staub von 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgasluft und für Kohlenstoffmonoxid von 4 Gramm pro Kubikmeter Abgasluft einhält, kann er weiter betrieben werden. Das gilt grundsätzlich auch für historische Kachelöfen mit Aufstellungsdatum vor dem Jahr 1950 sowie von einem Handwerker oder einer Handwerkerin vor Ort aufgebauten Grundöfen. 

Hält der Kachelofen die Grenzwerte nicht ein und fällt auch nicht unter die Ausnahmen, gibt es drei Möglichkeiten:

  • Sie können den Ofen stilllegen.
  • Sie können ein Partikelfiltersystem einbauen lassen.
  • Sie modernisieren Ihren Kachelofen.

Für die Umrüstung hat der Gesetzgeber Übergangsfristen erlassen. Fand die Installation des Ofens zwischen 1995 und 2010 statt, haben Sie noch bis zum Ende des Jahres 2024 Zeit. 

Der nachträgliche Einbau eines Partikelfilters kostet schnell 1.500 Euro. Daher sollten Sie prüfen, ob nicht gleich eine Modernisierung Ihres Kachelofens am sinnvollsten ist. Auch bei Öfen, die unter die genannten Ausnahmen fallen, sollten Sie darüber nachdenken. Denn einen Kachelofen zu modernisieren, ist gar nicht so aufwendig und Sie können die Handwerkerkosten absetzen. Selbst bei komplizierteren Anlagen schafft der Fachbetrieb den Umbau normalerweise in maximal zwei Tagen. Je nach Heizeinsatz und Montageaufwand müssen Sie dann mit 2.800 bis 3.400 Euro rechnen. 

ÜBRIGENS:

Wenn Sie über eine Modernisierung des Kachelofens nachdenken, sollten Sie immer die Heizanlage in ihrer Gesamtheit im Auge behalten. Oftmals lohnt es sich, eine alte Öl- oder Gasheizung auszutauschen und die fossilen Brennstoffe mit erneuerbaren Energien zu ersetzen oder zu ergänzen. Dafür bietet der Gesetzgeber Förderprogramme an. 

Handwerkerkosten sind bis zu 20 Prozent absetzbar

Engagieren Sie für Ihre selbst bewohnte Immobilie einen Handwerker für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, können Sie die Kosten für die Arbeitszeit des Handwerksbetriebs in die Steuererklärung eintragen. Allerdings erkennt das Finanzamt nur 20 Prozent der Kosten an, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten dürfen gar nicht abgesetzt werden.

Sind Sie Vermieter/in können Sie Handwerkerkosten komplett absetzen beziehungsweise abschreiben, je nach Kostenumfang. Hier gibt es keine Begrenzung.

Mit Scheitholz betriebene Kaminöfen sind nicht förderfähig

Selbst moderne Kaminöfen stoßen beim Verbrennen von Scheitholz immer auch Feinstaub aus. Zudem ist die Verbrennung oft unvollständig, sodass noch mehr Schadstoffe emittiert werden. Das heißt: Holzbefeuerte Kaminöfen können die Vorgaben zu Effizienz und Umweltschutz meistens nicht einhalten, sodass eine staatliche Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für diese Öfen eingestellt wurde. Das gilt auch dann, wenn ein neuer Kaminofen mit seinen Emissionswerten weit unter den Vorgaben der Bundesimmissionsschutzverordnung liegt.

Die bundeseigene KfW-Förderbank hat ihr generelles Kaminofen-Verbot teilweise aufgehoben: Die Kreditprogramme 297 und 298 (Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude) erlauben neuerdings wieder den Einbau von Einzelraumfeuerstätten. Das heißt: "In klimafreundlichen Gebäuden ist der Einbau von mit Biomasse betriebenen Einzelfeuerstätten zulässig, wenn diese nicht in der Berechnung des Effizienzhauses berücksichtigt werden. Bei den Einzelfeuerstätten handelt es sich in der Regel um handbeschickte Kaminöfen, die nicht in den Heizkreislauf des Gebäudes eingebunden sind.“ Es gilt aber weiterhin: Die Kosten für den Einbau solcher Kaminöfen sowie für deren Schornsteine sind nicht förderfähig.

ÜBRIGENS:

Das Thema Klimaschutz geht uns alle an. Wer sein Haus energetisch saniert, schont die Umwelt. Und spart auch einiges an Steuern. Lesen Sie dazu unseren Artikel Steuern sparen bei energetischer Sanierung

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